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BROTJE SGB 125-300 H Technische Information Seite 89

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Tab. 23: Maximale gestreckte Länge in Metern für die SAS-Systeme *
Abgasleitungs-System
SAS 160/1 B
SAS 160/2 B
SAS 200/1 B
SAS 200/2 B
max. Anzahl der Umlenkungen für die Abgasleitung
ohne Abzug von der Gesamtlänge
* Inklusive 1 Bogen 87° (wie dargestellt).
** Zusätzliches notwendiges Zubehör bei Abgasanschluss DN 200 mit Abgassystem SAS 160:
- Adapter ADT 200–160 (Best.-Nr. 688697)
1)
Inklusive Grundbausatz
Die angegebenen Gesamtlängen gelten für die raumluftabhängige Betriebsweise.
7653866-01 10.17
SGB 125
60 m
60 m
2
1)
Abgasleitungs-Längen für den Anschluss an FU- oder LAS-Schornstein
Für die im Abgashaus gezeigten Anwendungsvarianten 4), 8) und 9) (Anschluss an
FU- oder LAS-Schornstein) werden in den Tabellen zu Zuluft- und Abgasleitungs-
Längen für den SGB keine Abgasleitungs-Längenvorgaben angegeben, da die ma-
ximal möglichen Abgasleitungs-Längen vom zuständigen Schornsteinfeger bzw.
vom Hersteller des LAS-Schornsteins angegeben werden müssen. Es muss eine
feuerungstechnische Bemessung nach DIN 4705 Teil 1 und 3 bzw. eine Auslegung
gemäß LAS-Zulassung erfolgen.
Für den Anschluss eines SGB an einen FU- oder LAS-Schornstein brauchen keine
Grundbausätze verwendet zu werden. Der Anschluss kann mit den Einzelkompo-
nenten der Abgasleitungs-Systeme SAS 160 oder SAS 200 erfolgen.
Hinweis: Für den Anschluss eines SGB an einen FU- oder LAS-Schornstein brauchen
keine Grundbausätze verwendet zu werden. Der Anschluss kann mit den Einzel-
komponenten der Abgasleitungs-Systeme SAS 160 oder SAS 200 erfolgen.
Abgasleitungs-Längenreduzierung nach Installation separater Zuluftleitungen
Für die Installation von Zuluftleitungen gelten die gleichen Rahmenbedingungen
wie für die Verlegung von Abgasleitungen.
Werden die Brennwertgeräte SGB raumluftunabhängig betrieben und neben den
Abgasleitungen auch separate Zuluftleitungen installiert, so reduzieren sich die in
den vorstehenden Tabellen aufgeführten Werte zur Abgasleitungs-Länge. Dabei
muss beachtet werden, dass die Verwendung von zusätzlichen Bögen und Revisi-
onsstücken in der Zuluftleitung zu einer weiteren Reduzierung der maximalen
Länge der Abgasleitung führt! Die entsprechenden Abzüge bei der Verwendung
von zusätzlichen Bögen und Revisionsstücken in der Zuluftleitung sind identisch
zu den Abzügen in der Abgasleitung und können der nachfolgenden Auflistung
entnommen werden.
Zusätzliche Bögen und Revisions-T-Stücke
Die maximalen Gesamtlängen enthalten je 1 Bogen 87° (Abgas/Zuluft). Für weite-
re Bögen auf der Abgasseite gelten die Angaben für zusätzliche Bögen und Revisi-
ons-T-Stücke. Für weitere Bögen und Revisions-T-Stücke in der Zuluftleitung siehe
nachstehende Auflistung.
Abzug von der Gesamtlänge:
je 87°-Bogen = 5,00 m
je 45°-Bogen = 2,00 m
SGB 125–300 H
Abgasleitungs-Systeme
SGB 170
SGB 215 **
50 m
30 m
50 m
30 m
60 m
60 m
2
2
je 15°-Bogen = 1,00 m
je Revisions-T-Stück = 5,00 m
SGB 260 **
SGB 300 **
18 m
8 m
18 m
8 m
60 m
60 m
60 m
60 m
2
2
89

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