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Ökodesignrichtlinie - Ecodesign Of Energy-Related Products (Erp); Pflichten Des Herstellers; Verantwortlichkeit Des Fachhandwerkers - BROTJE SGB 125-300 H Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften und Normen
1.2 Ökodesignrichtlinie –
Ecodesign of Energy-related
Products (ErP)

1.3 Pflichten des Herstellers

1.4 Verantwortlichkeit des
Fachhandwerkers
8
Die Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die
Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiever-
brauchsrelevanter Produkte (Energy-related Products, ErP).
Diese Verordnung (Lot 1) gilt u. a. für Gas-Brennwertgeräte und Gas-Brennwert-
combigeräte mit einer Nennwärmeleistung bis einschließlich 400 kW. Die Min-
destanforderung für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz liegt
bei 86 %, dieser Wert ist nur durch Einsatz der Brennwerttechnik erreichbar. Alle
BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte erfüllen die Anforderungen dieser Richtlinie, welche
bis 70 kW die ErP-Energie-Kennzeichnung (Produktlabel) vorschreibt.
Über das Produktdatenblatt (Fiche) sind alle richtlinienrelevanten Daten ersicht-
lich. Diese Daten sind auch im Kapitel 4 „Technische Angaben" enthalten. Werden
Gas-Brennwertgeräte mit anderen richtlinienrelevanten Komponenten kombi-
niert, z. B. Trinkwasserspeicher, so fordert die Richtlinie die Erstellung eines Sys-
temlabels. Alle BRÖTJE Produktkombinationen sind bereits vorkalkuliert und besit-
zen ein fertiges, dem Systemkomponentenumfang entsprechendes Systemlabel.
Produktlabel und Systemlabel sind im Lieferumfang der jeweiligen Produkte ent-
halten. BRÖTJE Produktlabel, Produktdatenblätter, Systemlabel und Systemdaten-
blätter erhalten Sie auf broetje.de über das BRÖTJE ErP-Kalkulationstool.
BRÖTJE Produkte werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der gelten-
den Richtlinien gefertigt, daher werden sie mit entsprechender Kennzeichnung
und sämtlichen erforderlichen Dokumenten ausgeliefert.
Im Interesse der Qualität strebt BRÖTJE beständig danach, diese zu verbessern,
vorbehalten bleibt daher, die in diesem Dokument enthaltenen Spezifikationen je-
derzeit zu ändern. Weitere Informationen zu BRÖTJE Garantie- und Verkaufsbe-
dingungen finden Sie in unserer Technischen Preisliste und auf broetje.de. Haf-
tungsausschluss besteht insbesondere bei:
- Nichtbeachten der Installationsanweisungen für das Gerät.
- Nichtbeachten der Bedienungsanleitungen für das Gerät.
- Keiner oder unzureichender Wartung des Geräts.
Der Fachhandwerker ist verantwortlich für die Installation und die erstmalige In-
betriebnahme des Geräts, er hat folgende Anweisungen zu befolgen:
- Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Dokumenten lesen und be-
folgen.
- Installieren des Geräts gemäß den derzeit gültigen Normen und gesetzlichen
Vorschriften.
- Durchführung der ersten Inbetriebnahme sowie aller erforderlichen Kontrollen.
- Einweisung des Betreibers im Umgang mit der Anlage.
- Falls Wartungsarbeiten erforderlich sind – Hinweis an den Betreiber auf die Ver-
pflichtung zur Überprüfung und Wartung des Geräts zur Sicherstellung seiner
ordnungsgemäßen Funktion.
- Übergabe aller Bedienungsanleitungen an den Betreiber.
SGB 125–300 H
7653866-01 10.17

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