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Cedima CF-2000 Serie Betriebsanleitung, Wartungsanleitung Und Sicherheitshinweise Seite 77

Fugenschneider
Inhaltsverzeichnis

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Kap. 10 - Gewährleistungsbedingungen
Fugenschneider CF•2015 B, CF•2015.1 B und CF•2011 D
5. Eine Beanstandung ist schriftlich unter An-
gabe von Maschinennummer, Rechnungs-
nummer und -datum vorzunehmen.
6. Eine Ausbesserung erfolgt im Lieferwerk.
Bei Reparaturarbeiten, die nur nach zwin-
gender vorheriger Zustimmung von uns auf
Wunsch des Käufers bei diesem oder bei ei-
nem Dritten durchgeführt werden dürfen,
trägt der Käufer die hierdurch entstehenden
Mehrkosten des Monteurs und etwaiger
Hilfskräfte. Die Gewährleistung erlischt,
wenn der Käufer selbst oder dritte, nicht au-
torisierte, Personen Eingriffe am Kaufgegen-
stand vornehmen.
7. Falls der Austausch von Baugruppen oder
Bauteilen durch den Käufer oder Dritte aus-
drücklich mit uns vereinbart wurde, kann die
eventuelle Anerkennung des Gewährlei-
stungsfalles erst nach der Rücksendung der
beanstandeten Teile durch uns erfolgen.
8. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen
Regelung nur dann das Recht zum Rücktritt
vom Vertrag, wenn wir eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung gem. Ziff. 4 trotz Vor-
liegen eines Mangels verweigern oder eine
uns hierzu gesetzte angemessene Frist frucht-
los verstreicht. Bei einem nur unerheblichen
Mangel hat der Käufer lediglich ein Minde-
rungsrecht. Im Übrigen ist eine Minderung
des Kaufpreises ausgeschlossen.
Für Schadenersatz aufgrund eines Mangels
und Mangelfolgeschäden haften wir nicht; es
sei denn, diese treten aufgrund von uns zu
vertretenden Vorsatzes oder grober Fahrläs-
sigkeit auf.
9. Es wird keine Gewähr übernommen für
Schäden, die aus den nachfolgenden Grün-
den entstanden sind:
a) fehlerhafte Installation,
b) unsachgemäße Bedienung oder Überbean-
spruchung,
c) dauerhafte Überlastung, die zu Schäden in
den Wicklungen des Ankers und der Feld-
spule führen,
®
• Technische Dokumentation • Alle Rechte nach ISO 16016 • „Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten" •
• CEDIMA
d) äußere Einwirkungen, z.B. Transportschä-
den oder Schäden durch Witterungseinflüsse
oder sonstige Naturerscheinungen,
e) Verwendung von Ergänzungs- und Zube-
hörteilen, die nicht mit unseren Geräten ab-
gestimmt sind.
10. Bei Anlass zur Beanstandung eines Diamant-
Werkzeuges ist dieses sofort aus der Maschi-
ne zu nehmen! Zur Wahrung von Interessen
und um eine sachgerechte Prüfung durchfüh-
ren zu können, ist eine Segmenthöhe von
mindestens 20% erforderlich. Bei Nichtbe-
achtung verlieren gehen eventuelle Ersatzan-
sprüche verloren!
11. Werden von uns Gewährleistungsansprüche
erfüllt, so wird dadurch weder die Gewähr-
leistungsfrist verlängert noch eine neue Ge-
währleistungsfrist für das Gerät in Lauf ge-
setzt. Die Gewährleistungsfrist für
eingebaute Ersatzteile endet nicht früher und
nicht später als die für das Gerät.
12. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
13. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts-
stand ist für beide Teile Celle.
®
CEDIMA
Diamantwerkzeug- und
Maschinenbaugesellschaft mbH,
Celle
Januar 2005
Seite 2 von 2 Seiten
Seite 77

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Diese Anleitung auch für:

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