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Transport und Lagerung
Der Transport und die Anlieferung der Toranlage erfolgt in der Regel eine gewisse Zeit vor dem
Montagetermin. Die Toranlage wird jedoch nicht unmittelbar nach Anlieferung montiert.
Äußerlich erkennbare Transportschäden sind zwingend auf den Frachtunterlagen zu vermerken und die
Reklamation ist unmittelbar zu erheben. Ansprüche auf Schadenersatz können nur innerhalb der geltenden
Reklamationsfristen erhoben werden.
Die Verpackung der Toranlage wird gemäß den zu erwartenden Transportbedingungen gewählt. Zum Schutz
der Toranlage bis zur endgültigen Montage darf die Verpackung nicht beschädigt und entfernt werden.
Der Auftraggeber/Betreiber/Kunde hat in diesen Fällen für eine sachgerechte Lagerung zu sorgen. Unter einer
sachgerechten Lagerung ist folgendes zu verstehen:
Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung!
Schutz vor Feuchtigkeit und Nässe!
Packstücke dürfen nicht gestapelt werden!
Den auf der Verpackung aufgebrachten Hinweisen zur Lagerung ist Folge zu leisten.
Butzbach GmbH Industrietore
Originalbedienungsanleitung Schiebetoranlage_V1
Transport und Lagerung
13.01.2021
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