Warnung! Anlagen mit größeren Glasflächen!
Verletzungsgefahr durch Hineinlaufen in die Glasfläche! Bei Anlagen mit größeren Glasflächen:
Machen Sie auf die Notwendigkeit aufmerksam die Glasflächen kenntlich zu machen
(insbesondere in Augenhöhe), z.B. durch Aufkleber.
2.4.1 Sicherheitsmaßnahmen für Inbetriebnahme- und Wartungsarbeiten
Warnung! Absperrung des Arbeitsbereiches!
Sperren Sie den Arbeitsbereich vor Beginn der Montage-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten ab, um
gegen unbeabsichtigtes Betreten und Befahren zu sichern! Verletzungsgefahr!
Beachten Sie hierzu die nationalen Bestimmungen (z.B. für Deutschland wird in der BG-Vorschrift
BGV A 8 / VBG 125, §12 „Hindernisse und Gefahrenstellen" die Kennzeichnung zeitlich begrenzter
Hindernisse und Gefahrstellen durch rot-weiße Streifen vorgeschrieben).
2.4.2 Pflichten des Betreibers
Für den Betrieb der Toranlage sind von Seiten des Betreibers zusätzlich zu dieser Bedienungsanleitung die
geltenden Sicherheits-, Unfallsverhütungs- und Umweltschutzvorschriften zu befolgen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Anlage darf nur durch autorisierte und mit der Bedienung der Anlage vertrauten Personen betätigt
werden. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass mit der Bedienung der Anlage betraute
Personen die Bedienungsanleitung gelesen sowie verstanden haben.
Bei Toren mit unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) ist die Dokumentation des Herstellers
(dem Gerät beigefügt) zu beachten!
Der Bediener hat sich zu vergewissern, dass die Anlage während des Betriebs stets einsehbar ist und
sich während der Bedienung keine Personen und/oder Gegenstände im Schließbereich der Toranlage
aufhalten. Kann die Toranlage während des Betriebes vom Bediener nicht vollständig eingesehen
werden, hat er geeignete Maßnahmen zur Betriebssicherheit und zum Schutz von Personen oder
Gegenständen zu treffen.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand
betrieben wird. Bei möglichen Beschädigungen hat er umgehend die Inspektion und Reparatur durch
die Butzbach GmbH Industrietore zu veranlassen.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die an der Toranlage angebrachten
Sicherheitshinweise permanent wahrnehmbar sind.
Der Betreiber der Anlage hat sicherzustellen, dass die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig (d.h. vor
der Inbetriebnahme und je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich) von einem Sachkundigen
Butzbach GmbH Industrietore
Originalbedienungsanleitung Schiebetoranlage_V1
Sicherheit
13.01.2021
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