Die/eine Umluftöffnung soll in unmittelbarer Nähe zum Verbrennungsluftstutzen im Bodenbereich des
Einsatzes eingeplant sein.
Empfehlenswert ist eine direkte Verbindung zwischen Verbrennungsluftstutzen des Heizkamineinsatzes und
Umluftgitter innerhalb der Heizkammer.
Die Umluft- und Verbrennungsluftöffnungen dürfen nicht durch den Betreiber verstellt, verengt oder
verschlossen werden (z.B. durch Einlegen von Brennholz in Umluftbögen).
Weitere Feuerstätten oder Ablufteinrichtungen im Aufstellraum oder Verbrennungsluftverbund sind zu
berücksichtigen.
Sofern ein Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung erforderlich ist, kann das
entsprechende Nachweisformular „LEDA - Nachweis ausreichende Verbrennungsluftversorgung nach
FeuVO" verwendet werden.
(zu beziehen über LEDA Werk, Leer oder auf www.leda.de im Serviceportal).
Planungsdaten
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