Einbau und Anschluss
Die Aufstellfl äche bzw. der Heizkammerboden sollte leicht zu reinigen sein (z.B. Fliesenbelag).
Während des Heizbetriebs dürfen keine Vortüren o.ä. im Strahlungsbereich der Sichtscheiben
vorhanden sein, die zu einer Rückstrahlung und damit zu unzulässigen Erwärmung der Tür und
Türmechanik führen.
Der angegebene Querschnitt der Umluftöffnungen (Kaltluftgitter) darf bei einem Warmluftofen oder
Heizkamin nicht verschließbar sein, dies gilt umso mehr für Umluftöffnungen, über welche Verbren-
nungsluft zugeführt wird,
während des Heizbetriebs muss (bei Warmluftofen oder Heizkamin) mindestens der notwendige
Zuluftquerschnitt ständig geöffnet sein, z.B. durch Einbau von ausreichend nicht verschließbaren
Zuluftöffnungen o.ä.
Die erforderlichen Abstände von Zuluftöffnungen zu brennbaren oder temperaturempfi ndlichen
Materialien müssen eingehalten werden - bei geringeren freien Querschnitten (geringerem
Luftdurchsatz) kann austretende Warmluft deutlich höhere Temperaturen aufweisen,
je nach Größe der wärmeabgebenden Oberfl äche der Verkleidung kann auf Grundlage der Technischen
Regeln für den Ofen- und Luftheizungsbau, TROL die Größe der Umluft- und Zuluftöffnungen in
Abhängigkeit der tatsächlich vorhandenen luftseitigen Leistung von den angegebenen Beispielen bzw.
Empfehlungen in den technischen Daten abweichen.
Beim Einbau der Feuerstätte an Anbaufl ächen mit oder aus brennbaren Baustoffen müssen die
in den technischen Daten (siehe „1.3 Technische Daten" auf Seite 7) im jeweiligen Abschnitt
„Brandschutz" vorgegebenen Heizkammerabstände und die Mindestöffnungen in der Verkleidung
zwingend eingehalten werden.
In der Verkleidung müssen ausreichend Öffnungen oder Zugriffsmöglichkeiten für Wartung und
Reinigung des Heizkamineinsatzes, ggf. der Heizgaszüge, der Heizgasrohre, der Verbrennungsluft-
leitung und anderer Bauteile vorgesehen sein.
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