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Sartorius Master Betriebsanleitung Seite 12

Elektronische analysen-, feinund präzisionswaagen
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1–8
Einsetzen der geeichten Waage
im eichpflichtigen Verkehr
Vor dem Einsatz im eichpflichtigen Verkehr
ist die Waage am Aufstellort zu justieren.(s. Kapitel
»Justieren« ab Seite 1–18).
Die Waage darf nicht in offenen Verkaufstellen
benutzt werden. Die Bauartzulassung zur Eichung
gilt nur für nichtselbständige Waagen; für
selbständigen Betrieb mit oder ohne zusätzlich
angebaute Einrichtungen sind die für den Aufstellort
geltenden nationalen Vorschriften zu beachten.
Zur Überwachung der Umgebungsbedingungen ist
die Verwendung eines geeigneten Thermo- und
Barometers zu empfehlen.
Für Waagen der Genauigkeitsklasse k
sind Thermo- und Barometer zur Überwachung der
Umgebungsbedingungen zu empfehlen.
Der auf dem Kennzeichnungsschild angegebene
Temperaturbereich darf beim Betrieb nicht
überschritten werden.
Eine Anwärmzeit von mindestens 24 Stunden
ist nach erstmaligem Anschluß (bzw. nach längerem
Neztausfall) an das Stromnetz einzuhalten.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die EG-Eichung
durchzuführen, ist die EG-Richtlinie Nr. 90/384/
EWG für nicht selbstständige Waagen, die ab dem
01.01.1993 im harmonisierten Binnenmarkt gilt,
sowie die erteilte Anerkennung des diesbezüglichen
Qualitätsmanagement Systems der Sartorius AG
durch das Niedersächsische Landesverwaltungsamt
-Eichwesen vom 15.02.1993.
Hinweis zu geeichten Waagen
Sofern eine gesetzliche Plombierung der geeichten
Waage erforderlich ist, erfolgt diese durch eine
Versiegelungsmarke. Beim Versuch, sie zu entfernen,
zerstört sie sich selbst. In diesem Fall erlischt die Eich-
gültigkeit und die Waage muß nachgeeicht werden.

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