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Endverbraucher-Lizenzvereinbarung - DSC PowerSeries Neo HS2016 Benutzerhandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Kapitel 14

14.0 ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG

WICHTIG - AUFMERKSAM LESEN: DSC Software (mit oder ohne Produkte(n) und Komponenten gekauft)
ist urheberrechtlich geschützt und der Kauf erfolgt unter folgenden Lizenzbestimmungen:
Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (Unternehmen, Einzelperson oder Körperschaft, welche
die Software und entsprechende Hardware erworben hat) und Digital Security Controls, einem Tochterunternehmen von Tyco Safety Products
Canada Ltd. („DSC"), dem Hersteller integrierter Sicherheitssysteme und dem Entwickler der Software sowie allen entsprechenden Produkten
oder Komponenten („HARDWARE"), die Sie erworben haben.
Ist das DSC-Softwareprodukt („SOFTWAREPRODUKT" oder „SOFTWARE") vorgesehen, von HARDWARE begleitet zu werden und wird
NICHT von neuer HARDWARE begleitet, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht benutzen, kopieren oder installieren. Das
SOFTWAREPRODUKT umfasst Computersoftware und kann zugehörige Medien, Druckmaterialien und „Online-" oder elektronische Doku-
mentation enthalten.
Jegliche Software, die zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT überlassen wird, ist eine separate Endverbraucher- Lizenzvereinbarung zuge-
ordnet, welche für Sie entsprechend der Bedingungen der Lizenzvereinbarung lizenziert ist.
Durch Installation, Kopieren, Download, Speicherung, Zugriff oder sonstige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS stimmen Sie diesen Lizenz-
bedingungen uneingeschränkt zu, selbst wenn diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eine Modifizierung einer früheren Vereinbarung oder
eines Vertrages ist. Stimmen Sie den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht zu, dann ist DSC nicht gewillt, das
SOFTWAREPRODUKT für Sie zu lizenzieren und Sie haben kein Nutzungsrecht.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie durch Immaterialgüterrecht
geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen folgende Rechte:
(a) Software-Installation und Nutzung - Für jede von Ihnen erworbene Lizenz dürfen Sie nur eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS instal-
lieren.
(b) Speicherung/Netzwerknutzung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern, einschließlich Work-
station, Terminal oder sonstigen elektronischen Geräten („Geräte") installiert, darauf zugegriffen, angezeigt, ablaufen gelassen oder gemeinsam
genutzt werden. Mit anderen Worten, falls Sie mehrere Workstations haben, müssen Sie für jede Workstation, auf welcher die SOFTWARE
benutzt wird, eine eigene Lizenz erwerben.
(c) Sicherungskopie - Sie dürfen Sicherungskopien-des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, Sie dürfen jedoch nur eine Kopie je Lizenz instal-
liert haben. Sie dürfen die Sicherungskopie ausschließlich zur Archivierung benutzen. Sie dürfen keine anderen Kopien des
SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der die SOFTWARE begleitenden Druckmaterialien, erstellen, außer wie in dieser Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassen.
2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Einschränkungen zu Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung - Reverse Engineering, Dekompilierung und Disas-
semblierung des SOFTWAREPRODUKTS sind nicht zulässig, außer und nur soweit solche Aktivität ausdrücklich durch geltendes Recht,
unabhängig von diesen Einschränkungen, zugelassen ist. Sie dürfen die Software ohne schriftliche Erlaubnis eines leitenden Angestellten von
DSC nicht verändern oder modifizieren. Sie dürfen keine Eigentumshinweise, Markierungen oder Aufkleber vom Softwareprodukt entfernen.
Sie müssen auf angemessene Weise dafür sorgen, dass die Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten - Das SOFTWAREPRODUKT ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht zur Nutzung
auf mehr als einem HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT - Haben Sie diese SOFTWARE gemeinsam mit HARDWARE erworben, dann ist das
SOFTWAREPRODUKT gemeinsam mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf das
SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE benutzt werden, wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausgeführt.
(d) Miete - Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen. Sie dürfen es anderen nicht zur Verfügung stellen
oder es auf einem Server oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts - Sie dürfen all Ihre Rechte unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nur als Teil eines per-
manenten Verkaufs oder einer Übertragung der HARDWARE übertragen, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopien behalten, Sie das gesamte
SOFTWAREPRODUKT (einschließlich allen Komponenten, Medien und Druckmaterialien, allen Aktualisierungen und dieser Endverbraucher-
Lizenzvereinbarung) übertragen und unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung
zustimmt. Ist das SOFTWAREPRODUKT eine Aktualisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen Versionen des
SOFTWAREPRODUKTS umfassen.
(f) Kündigung - Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kann DSC diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedin-
gungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und
aller seiner Komponenten zerstören.
(g) Marken - Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken
von DSC oder seinen Zulieferern.
3. COPYRIGHT - Alle Titel und Immaterialgüterrechte an und für das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, jedoch nicht hierauf
beschränkt, Bilder, Fotos und Texte im SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und Kopien des SOFTWAREPRODUKTS
sind das Eigentum von DSC oder seinen Zulieferern. Sie dürfen die begleitenden Druckmaterialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopie-
ren. Alle Titel und Immaterialgüterrechte an den Inhalten, auf die Sie durch das SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind das Eigentum
der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und sind möglicherweise durch Urheberrecht oder andere Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen
geschützt. Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Benutzung dieser Inhalte. Alle Rechte, nicht ausdrücklich
unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN - Sie stimmen zu, dieses SOFTWAREPRODUKT nicht an Länder, Personen oder Körperschaften zu expor-
tieren oder zu re-exportieren,- die kanadischen Exportbeschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL - Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada.
6. SCHLICHTUNG - Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung müssen durch abschließende und bindende Schlichtung entprechend Arbi-
tration Act (Schlichtungsgesetz) beigelegt werden und die Parteien müssen sich der Entscheidung des Schlichters unterwerfen. Ort der Sch-
lichtung ist Toronto, Kanada und die Schlichtungssprache ist Englisch.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
(a) KEINE GARANTIE - DSC STELLT DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG.
DSC GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DIESER
SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST.
(b) ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSUMGEBUNG - DSC ist nicht für Probleme verantwortlich, die durch Änderung der Betrieb-
scharakteristiken der HARDWARE oder für Probleme bei der Interaktion von SOFTWAREPRODUKTEN mit Nicht-DSC-SOFTWARE oder
HARDWAREPRODUKTEN hervorgerufen werden.
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