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Endverbraucher-Lizenzvereinbarung; Eingeschränkte Garantie - DSC PowerSeries Neo HS2032 Benutzerhandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Kapitel 13

13.0 ENDVERBRAUCHER-LIZENZVEREINBARUNG

WICHTIG - AUFMERKSAM LESEN: DSC Software (mit oder ohne Produkte(n) und Komponenten gekauft) ist urheberrechtlich geschützt und der Kauf erfolgt unter
folgenden Lizenzbestimmungen:
Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (Unternehmen, Einzelperson oder Körperschaft, welche die Software und ent-
sprechende Hardware erworben hat) und Digital Security Controls, einem Tochterunternehmen von Tyco Safety Products Canada Ltd. („DSC"), dem Hersteller inte-
grierter Sicherheitssysteme und dem Entwickler der Software sowie allen entsprechenden Produkten oder Komponenten („HARDWARE"), die Sie erworben haben.
Ist das DSC-Softwareprodukt („SOFTWAREPRODUKT" oder „SOFTWARE") vorgesehen, von HARDWARE begleitet zu werden und wird NICHT von neuer
HARDWARE begleitet, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht benutzen, kopieren oder installieren. Das SOFTWAREPRODUKT umfasst Computersoftware
und kann zugehörige Medien, Druckmaterialien und „Online-" oder elektronische Dokumentation enthalten.
Jegliche Software, die zusammen mit dem SOFTWAREPRODUKT überlassen wird, ist eine separate Endverbraucher- Lizenzvereinbarung zugeordnet, welche für Sie
entsprechend der Bedingungen der Lizenzvereinbarung lizenziert ist.
Durch Installation, Kopieren, Download, Speicherung, Zugriff oder sonstige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS stimmen Sie diesen Lizenzbedingungen unein-
geschränkt zu, selbst wenn diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eine Modifizierung einer früheren Vereinbarung oder eines Vertrages ist. Stimmen Sie den Bedin-
gungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nicht zu, dann ist DSC nicht gewillt, das SOFTWAREPRODUKT für Sie zu lizenzieren und Sie haben kein
Nutzungsrecht.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsvereinbarungen sowie durch Immaterialgüterrecht geschützt. Das
SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. GEWÄHRUNG EINER LIZENZ Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen folgende Rechte:
(a) Software-Installation und Nutzung - Für jede von Ihnen erworbene Lizenz dürfen Sie nur eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS installieren.
(b) Speicherung/Netzwerknutzung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Computern, einschließlich Workstation, Terminal oder sons-
tigen elektronischen Geräten („Geräte") installiert, darauf zugegriffen, angezeigt, ablaufen gelassen oder gemeinsam genutzt werden. Mit anderen Worten, falls Sie meh-
rere Workstations haben, müssen Sie für jede Workstation, auf welcher die SOFTWARE benutzt wird, eine eigene Lizenz erwerben.
(c) Sicherungskopie - Sie dürfen Sicherungskopien-des SOFTWAREPRODUKTS erstellen, Sie dürfen jedoch nur eine Kopie je Lizenz installiert haben. Sie dürfen die
Sicherungskopie ausschließlich zur Archivierung benutzen. Sie dürfen keine anderen Kopien des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich der die SOFTWARE beglei-
tenden Druckmaterialien, erstellen, außer wie in dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausdrücklich zugelassen.
2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN
(a) Einschränkungen zu Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung - Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung des
SOFTWAREPRODUKTS sind nicht zulässig, außer und nur soweit solche Aktivität ausdrücklich durch geltendes Recht, unabhängig von diesen Einschränkungen, zuge-
lassen ist. Sie dürfen die Software ohne schriftliche Erlaubnis eines leitenden Angestellten von DSC nicht verändern oder modifizieren. Sie dürfen keine Eigen-
tumshinweise, Markierungen oder Aufkleber vom Softwareprodukt entfernen. Sie müssen auf angemessene Weise dafür sorgen, dass die Bedingungen dieser
Endverbraucher-Lizenzvereinbarung eingehalten werden.
(b) Trennung von Komponenten - Das SOFTWAREPRODUKT ist als Einzelprodukt lizenziert. Seine Komponenten dürfen nicht zur Nutzung auf mehr als einem
HARDWARE-Gerät getrennt werden.
(c) Einzelnes INTEGRIERTES PRODUKT - Haben Sie diese SOFTWARE gemeinsam mit HARDWARE erworben, dann ist das SOFTWAREPRODUKT gemeinsam
mit der HARDWARE als einzelnes integriertes Produkt lizenziert. In diesem Fall darf das SOFTWAREPRODUKT nur mit der HARDWARE benutzt werden, wie in die-
ser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung ausgeführt.
(d) Miete - Sie dürfen das SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, leasen oder ausleihen. Sie dürfen es anderen nicht zur Verfügung stellen oder es auf einem Server
oder einer Website einstellen.
(e) Übertragung des Softwareprodukts - Sie dürfen all Ihre Rechte unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung nur als Teil eines permanenten Verkaufs oder einer
Übertragung der HARDWARE übertragen, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopien behalten, Sie das gesamte SOFTWAREPRODUKT (einschließlich allen Komponenten,
Medien und Druckmaterialien, allen Aktualisierungen und dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung) übertragen und unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den
Bedingungen dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung zustimmt. Ist das SOFTWAREPRODUKT eine Aktualisierung, so muss eine Übertragung auch alle vorherigen
Versionen des SOFTWAREPRODUKTS umfassen.
(f) Kündigung - Ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kann DSC diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser End-
verbraucher-Lizenzvereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller seiner Komponenten zerstören.
(g) Marken - Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von DSC oder seinen Zulie-
ferern.
3. COPYRIGHT - Alle Titel und Immaterialgüterrechte an und für das SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, jedoch nicht hierauf beschränkt, Bilder, Fotos und Texte
im SOFTWAREPRODUKT), die begleitenden Druckmaterialien und Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind das Eigentum von DSC oder seinen Zulieferern. Sie
dürfen die begleitenden Druckmaterialien des SOFTWAREPRODUKTS nicht kopieren. Alle Titel und Immaterialgüterrechte an den Inhalten, auf die Sie durch das
SOFTWAREPRODUKT zugreifen können, sind das Eigentum der entsprechenden Eigentümer der Inhalte und sind möglicherweise durch Urheberrecht oder andere
Immaterialgüterrechte und Vereinbarungen geschützt. Diese Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte zur Benutzung dieser Inhalte. Alle
Rechte, nicht ausdrücklich unter dieser Endverbraucher-Lizenzvereinbarung gewährt, bleiben durch DSC und seine Zulieferer vorbehalten.
4. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN - Sie stimmen zu, dieses SOFTWAREPRODUKT nicht an Länder, Personen oder Körperschaften zu exportieren oder zu re-expor-
tieren,- die kanadischen Exportbeschränkungen unterliegen.
5. RECHTSWAHL - Diese Software-Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario, Kanada.
6. SCHLICHTUNG - Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung müssen durch abschließende und bindende Schlichtung entsprechend Arbitration Act (Sch-
lichtungsgesetz) beigelegt werden und die Parteien müssen sich der Entscheidung des Schlichters unterwerfen. Ort der Schlichtung ist Toronto, Kanada und die Sch-
lichtungssprache ist Englisch.
7. EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
(a) KEINE GARANTIE - DSC STELLT DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE GARANTIEN ZUR VERFÜGUNG. DSC GARANTIERT
NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRICHT ODER DASS DER BETRIEB DIESER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN
ODER FEHLERFREI IST.
(b) ÄNDERUNGEN DER BETRIEBSUMGEBUNG - DSC ist nicht für Probleme verantwortlich, die durch Änderung der Betriebscharakteristiken der HARDWARE
oder für Probleme bei der Interaktion von SOFTWAREPRODUKTEN mit Nicht-DSC-SOFTWARE oder HARDWAREPRODUKTEN hervorgerufen werden.
(c) HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, GARANTIE REFLEKTIERT RISIKOZUWEISUNG - IN JEDEM FALL, SOFERN EIN GESETZ GARANTIEN ODER
ZUSTÄNDE EINBEZIEHT, DIE IN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT DARGESTELLT SIND, BESCHRÄNKT SICH DSCs GESAMTE HAFTUNG
UNTER JEGLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG AUF DEN VON IHNEN BEZAHLTEN ANTEIL FÜR DIE LIZENZ DIESES
SOFTWAREPRODUKTS UND FÜNF KANADISCHE DOLLAR (CAD 5,00). DA EINIGE GESETZGEBUNGEN DEN AUSSCHLUSS DER
HAFTUNGSBEGRENZUNG FÜR BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULASSEN, TRIFFT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE
MÖGLICHERWEISE NICHT ZU.
(d) GARANTIEAUSSCHLUSS - DIESE GARANTIE ENTHÄLT DIE GESAMTEN GARANTIEN UND ERFOLGT ANSTELLE JEGLICHER UND ALLER
ANDEREN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH ODER ANGENOMMEN (EINSCHLIEßLICH ALLER ANGENOMMENEN GARANTIEN DER
MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) UND ALLER SONSTIGEN VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN
SEITENS DSC. DSC GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN AB. DSC GESTATTET KEINEN ANDEREN PERSONEN DIE HANDLUNG IN SEINEM
AUFTRAG, UM DIESE GARANTIEN ZU ÄNDERN ODER ZU MODIFIZIEREN, NOCH ANDERE GARANTIEN ODER HAFTUNGEN BEZÜGLICH DIESES
SOFTWAREPRODUKTS ZU ÜBERNEHMEN.
(e) AUSSCHLIEßLICHE NACHBESSERUNG UND BESCHRÄNKUNG DER GARANTIE - UNTER KEINEN UMSTÄNDEN IST DSC FÜR IRGENDWELCHE
BESONDERE, ZUFÄLLIGE, NACHFOLGENDE ODER INDIREKTE SCHÄDEN BASIEREND AUF VERSTOß GEGEN DIE GARANTIE, VERTRAGSBRUCH,
FAHRLÄSSIGKEIT, STRIKTE HAFTUNG ODER SONSTIGE RECHTSTHEORIEN HAFTBAR. SOLCHE SCHÄDEN UMFASSEN, SIND JEDOCH NICHT
HIERAUF BESCHRÄNKT, GEWINNVERLUST, VERLUST DES SOFTWAREPRODUKTS ODER JEGLICHER ANDERER ZUGEHÖRIGER GERÄTE,
KAPITALKOSTEN, ERSATZBESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR GERÄTE, EINRICHTUNGEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, STANDZEITEN, ZEITAUFWAND
DES KÄUFERS, FORDERUNGEN DRITTER, EINSCHLIEßLICH KUNDEN SOWIE SACHSCHÄDEN.
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