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Auerswald COMfortel M-530 Betriebsanleitung Seite 8

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Wichtige Informationen
tung, Umgestaltung und öffentlichen Zugänglichmachung der Software, verbleiben bei Auerswald bzw. den Drittanbietern.
2.7 Mit Ausnahme der Open Source Software darf der Kunde die Software weder dekompilieren noch disassemblieren, keine
Programmteile herauslösen, Reverse-Engineering vornehmen oder anderweitig versuchen, den Quellcode aus dem Objekt-
code abzuleiten. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus § 69d Abs. 2 und 3, § 69e Urheberrechtsgesetz. Der
Kunde hat Auerswald in diesem Fall zuvor schriftlich mit angemessener Frist aufzufordern, die zur Herstellung der vertrags-
gemäßen Funktionalität oder Interoperabilität mit anderen Applikationen nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung
zu stellen. Erst nach Ablauf der Frist ohne vertragsmäßige Herstellung der Funktionalität ist der Kunde zum Reverse-Engi-
neering bzw. zur Dekompilierung der Software im Rahmen der gesetzlich zwingenden Vorschriften berechtigt.
2.8 Die Software darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Auerswald weder vermietet, verleast, verliehen, unterlizen-
ziert oder außerhalb der Bestimmungen der Ziffern 2.9 bis 2.14 weitergegeben oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden.
Ebenso darf die Software weder in Teilen noch als Ganzes vervielfältigt werden. Ausgenommen sind die im Vertrag oder die
gesetzlich ausdrücklich erlaubten Fälle, z. B. Sicherungskopien. Auerswald kann frei entscheiden, ob die Zustimmung erteilt
wird.
2.9 Werden dem Kunden Installationsmedien überlassen, die mehrere Softwareprodukte enthalten, darf der Kunde nur die
Software nutzen, für die er Lizenzen erworben hat. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb oder Weit-
erverkauf und auch die damit verbundene Umgestaltung der Vervielfältigungsstücke der Software ist nicht gestattet.
2.10 Wurden dem Kunden an der Software dauerhafte Lizenzen eingeräumt, so ist ein Weiterverkauf der Software und die
Übertragung der Lizenzen daran nur zulässig, wenn Software und Lizenzen in genau dem Umfang und in der Zusammenstel-
lung weitergegeben werden, die der Kunde erworben hat. Die Software darf dem Erwerber hierbei nur einheitlich und vollstän-
dig mit allen zugehörigen Materialien und Lizenzen bzw. Lizenzkeys überlassen werden. Eine nur vorübergehende Überlas-
sung, z. B. Vermietung, ist unzulässig. Eine nur teilweise Überlassung der Software an Dritte oder die Überlassung derselben
Software an mehrere Dritte unter Aufspaltung der Lizenzen ist untersagt, außer in den gesetzlich ausdrücklich zulässigen Fäl-
len.
2.11 Bei einer dem Kunden vermieteten Software ist eine Weitergabe bzw. Übertragung des Mietvertrags an Dritte aus-
geschlossen, es sei denn, diese wurde individuell mit dem jeweiligen Vermieter, d.h. Auerswald bzw. dem Auerswald Partner,
vereinbart.
2.12 Der Kunde stellt sicher und kann dies auf Anfrage von Auerswald auch nachweisen, dass
* der Erwerber sich zu Einhaltung der Lizenzbedingungen verpflichtet hat;
* dem Erwerber die Software, die Lizenzkeys, die Installationsmedien und sonstige Materialien, die mit der Software geliefert
wurden, z. B. vorinstallierte Materialien, sowie alle beim Kunden noch vorhandenen Sicherheitskopien, Updates und frühere
Versionen ausgehändigt wurden;
* der Kunde keine Kopien der Software, der Installationsmedien, der Lizenzkeys oder sonstiger Materialien zurückbehält, ein-
schließlich Sicherungskopien;
* der Kunde Auerswald direkt, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, unter Angabe der betreffenden Software und Liz-
enzkeys über den Erwerb und den Käufer informiert und
* der Kunde bei Auerswald, oder über den jeweiligen Auerswald Partner, die Umschreibung der Software und Lizenzkeys auf
den Erwerber veranlasst hat.
2.13 Mit der Übertragung auf den Erwerber erlöschen alle Nutzungsrechte des Kunden an der Software und den Lizenzen.
Eine Veräußerung führt jedoch nicht automatisch zu einer Übertragung oder Abtretung von Garantie- bzw. Gewährleistung-
sansprüchen oder eines ggfs. zwischen Auerswald und dem Kunden bestehenden Wartungs-/Pflegevertrages. Hat der Kunde
die Software von einem Auerswald Partner erworben, obliegt es dem Kunden, mit dem Auerswald Partner Vereinbarungen
zum Übergang eventueller gegenüber dem Auerswald Partner bestehender Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche oder
für Pflegeverträge zu treffen.
2.14 Der Kunde darf Sicherungskopien der Software in angemessener Anzahl herstellen. Der Kunde wird alphanumerische
Kennungen, Markenzeichen und Urheberrechtsvermerke, mit denen die Software oder Installationsmedien versehen sind,
nicht entfernen und die Software nur unverändert vervielfältigen. Der Kunde wird über den Verbleib aller Kopien Aufzeichnun-
gen führen, die Auerswald auf Wunsch einsehen kann.
2.15 Sofern die Software eine Initialisierung erfordert, zum Beispiel durch Einspielen eines Lizenzkeys, wird der Kunde die
Software innerhalb einer bestimmten von Auerswald vorgesehenen Frist initialisieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass erst dann die Installation technisch abgeschlossen ist. Zur Installation sind vom Kunden die erforderlichen Informationen
wie in der Installationssequenz beschrieben einzutragen. Wird die Software in einer virtualisierten Umgebung betrieben und
diese verändert, z. B. aktualisiert, oder die Hardware, auf der die Software betrieben wird, geändert, kann es erforderlich sein,
die Software erneut zu initialisieren. Erfolgt die Initialisierung nicht innerhalb der genannten Frist, kann die Software für weitere
Verwendung gesperrt sein. Zur Freischaltung ist dann die Initialisierung nötig, die bei Auerswald oder dem jeweiligen Auer-
swald Partner gegen Nachweis der Berechtigung angefordert werden kann. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zur
Abnahme sowie zu Aufwandsentschädigungen bleiben unberührt.
2.16 Jede ergänzende Lieferung von Software (z. B. Updates oder Upgrades), die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird,
sowie alle Erweiterungen der Lizenz, z. B. zusätzliche Floating-User-Lizenzen, sind integraler Bestandteil der jeweils überlas-
senen Software und unterliegen dieser EULA, es sei denn, dies wurde im Einzelfall abweichend vereinbart.
2.17 Mit der Installation eines Updates oder Upgrades erlöschen grundsätzlich die Nutzungsrechte an vorhergehenden Ver-
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COMfortel M-530 - Betriebsanleitung V04 09/2021

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