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Auerswald COMfortel M-530 Betriebsanleitung Seite 10

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Wichtige Informationen
Lizenzen einsehen.
4. Nutzungsrechte
4.1 Lizenz für Server-Software: eine Lizenz für Server-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installation der Server-
Software auf einem Server und zum Betrieb der lizenzierten Anzahl von Produktinstanzen. Für jeden User, der auf eine Pro-
duktinstanz zugreift, ist, in Abhängigkeit von der jeweiligen Software, eine Lizenz für den Zugriff auf die entsprechende Server-
Software zu erwerben, z. B. eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz.
4.2 Floating-User-Lizenz: eine Floating-User-Lizenz berechtigt einen beliebigen User zur Nutzung der Funktionen der Server-
Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag kann sich
aus der Anzahl der erworbenen Floating-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben. Eine Floating-
User-Lizenz kann sich auf die Nutzung einer konkreten Hardware oder einer Server Software oder einer Produktinstanz der-
selben beziehen.
4.3 Named-User-Lizenz: eine Named-User-Lizenz berechtigt einen bestimmten („named") User zur Nutzung der Funktionen
der Server-Software, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Telefone), die dem User zugeordnet sind. Je nach Vertrag
kann sich aus der Anzahl der erworbenen Named-User-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Usern ergeben.
4.4 Lizenz für Einzelplatz-Software: Eine Lizenz für eine Einzelplatz-Software berechtigt den Kunden zur einmaligen Installa-
tion der Software auf einem einzelnen Rechner oder einer entsprechenden Produktinstanz. Zusätzlich darf er eine Kopie der
jeweiligen Einzelplatz-Software auf einem Dateiserver innerhalb seines internen Netzwerkes installieren, um die Einzelplatz-
Software auf andere an sein internes Netzwerk angeschlossene einzelne Rechner herunterzuladen und installieren zu kön-
nen, sofern die Einzelplatz-Software eine derartige Installationsroutine ermöglicht. Je nach Vertrag kann sich aus der Anzahl
der erworbenen Einzelplatz-Lizenzen auch die maximal zulässige Anzahl von Installationen ergeben. Jede andere Verwend-
ung der Einzelplatz-Software in einem Netzwerk ist unzulässig.
5. Bereitstellung der Software
5.1 Sofern nicht abweichend im Vertrag vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Software nach Wahl von Auerswald durch
Versand auf gesondertem Datenträger, vorinstalliert auf einem Gerät (z. B. Appliance) an die vereinbarte Lieferadresse
(körperlicher Versand) oder durch Bereitstellung auf elektronischem Weg, z. B. zum Download durch den Kunden aus einem
Online-Portal oder AppStore/PlayStore (elektronischer Versand).
5.2 Für die Einhaltung von Lieferterminen sowie den Gefahrübergang ist bei Versand auf Datenträger oder Gerät der Zeitpunkt
der Übergabe an den Transporteur maßgeblich, bei elektronischem Versand der Zeitpunkt, zu dem die Software erstmals zum
Download bereitgestellt und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.3 Auerswald beliefert die Auerswald Partner entsprechend. Eine von Ziffer 5.1 abweichende Lieferung ist zwischen Kunde
und Auerswald Partner individuell zu vereinbaren.
6. Gewährleistung und Haftung von Auerswald
6.1 Die geschuldete Beschaffenheit und die Funktionalität der Software bestimmen sich allein nach der Dokumentation und
den ggfs. im Vertrag getroffenen Abreden. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit oder Funktionalität schuldet Auer-
swald nicht. Auerswald übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass:
a) die Software mit einer anderen als einer allein und frei von Auerswald bestimmten Konfiguration zusammenarbeitet;
b) dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder
c) dass alle technischen Softwarefehler beseitigt werden können. Ein technischer Softwarefehler gilt nur dann als Mangel,
wenn dieser dazu führt, dass die Software nicht die nach der Dokumentation geschuldete Beschaffenheit und Funktionalität
aufweist.
Insbesondere übernimmt Auerswald keine Gewähr für Leistungen oder eine Beschaffenheit oder Funktionalität, die ein Auer-
swald Partner zusätzlich zu den Produkten von Auerswald anbietet (sog. „added value"), diese sind allein zwischen dem
Kunden und dem Auerswald Partner abzuwickeln.
6.2 Dem Kunden stehen Garantie-, Gewährleistungs-, Haftungs- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gegenüber Auer-
swald nur zu, wenn sie in einem unmittelbar zwischen Auerswald und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag vereinbart sind.
Erwirbt der Kunde die Software von einem Auerswald Partner, richten sich Ansprüche des Kunden nach dem mit dem Auer-
swald Partner geschlossenen Vertrag. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden nach den anwendbaren Produk-
thaftungsvorschriften.
7. Exportkontrolle
7.1 Die Vertragserfüllung seitens Auerswald steht unter dem Vorbehalt, dass dem keine Hindernisse aufgrund nationaler oder
internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und sonstigen Sanktionen entgegenstehen.
7.2 Der Kunde wird alle auf die Software anwendbaren nationalen und internationalen Export-/Re-Exportkontrollbeschränkun-
gen für die Software und/oder Dokumentation erfüllen. Insbesondere wird der Kunde die Software weder direkt noch indirekt
exportieren, re-exportieren oder umladen, wenn dies gegen Exportgesetze, Regeln, Einschränkungen oder Vorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika verstößt.
8. Besondere Bedingungen für Trialversionen
8.1 Die Bedingungen dieser Ziffer 8 gelten nur dann, wenn der Kunde die Software zu Testzwecken bekommen hat, und
haben Vorrang vor den sonstigen Bedingungen der EULA. Die Überlassung einer Trialversion erfolgt ausschließlich zeitlich
begrenzt.
8.2 Der Kunde darf die Trialversion ausschließlich zu Evaluations- und Testzwecken nutzen und nur für die Dauer der mit
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COMfortel M-530 - Betriebsanleitung V04 09/2021

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