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Swegon KAPPA REV FC Betriebsanleitung Seite 126

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7.6.2 Betreiberpflichten
Warnung!
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärme-
pumpen, die fluorierte Treibhausgase als Kältemittel
enthalten, haben zum Schutz der Umwelt besondere
Pflichten (Verordnung EN (Nr.) 517/2014).
Das Entweichen von Kältemittel aus Lecks muss
verhindert und alle Undichtigkeiten im Kältesystem
müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
Anlagen mit Kältemittelfüllungen ab 5 Tonnen
CO
-Äquivalent müssen wie folgt durch zertifiziertes
2
Personal auf Dichtigkeit kontrolliert werden:
R134a/GWP = 1.430
Kontrolle
(1)
ab 5 Tonnen
1 x pro Jahr
(1)
ab 50 Tonnen
2 x pro Jahr
(1)
ab 500 Tonnen
4 x pro Jahr
1) CO2-Äquivalent
2) mit LES alle zwei Jahre (LES - Leckage-Erkennungssystem nach Artikel 5
3) mit LES jährlich
4) mit LES halbjährlich
Wartung, Instandhaltung, Installation, Dichtigkeits-
prüfung, Füllen und Rückgewinnung von Kältemittel
darf nur von Personal, das gemäß EG-Verordnung
303/2008 zertifiziert ist, durchgeführt werden!
Für Anlagen ab 5 Tonnen CO
Kältemittelfüllung beseht Aufzeichnungspflicht über
die Dichtigkeitsprüfungen und die nachgefüllte und
entnommene Kältemittelmenge! Diese Aufzeichnungen
müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und auf
Verlangen der Behörde vorgelegt werden!
Das Betriebshandbuch zur Dokumentation der
Dichtigkeitskontrollen kann auf Anfrage beim Hersteller
erworben werden.
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Füllmengen
keine
bis 3,49 kg
(2)
3,5 bis 34,96 kg
(3)
34,97 bis 349,64 kg
(4)
ab 349,65 kg
-Äquivalent
2

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