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Umgang Mit Kältemittel; Persönlicher Schutz Beim Umgang Mit Kältemittel Gilt; Befüllen Und Entleeren Von Kältemittel - Swegon KAPPA REV FC Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.3.6 Qualifikation und Pflichten des Personals
Der Betreiber und das Betreiberpersonal muss die
Sicherheitsvorschriften für den Arbeitsplatz gemäß
der EG-Richtlinie 89/391 und 1999/92 kennen und
anwenden. Wartung, Instandhaltung, Installation,
Dichtigkeitsprüfung, Füllen und Rückgewinnung von
Kältemittel darf nur von Personal, das gemäß EG-
Verordnung 303/2008 zertifiziert ist, durchgeführt
werden!
Der Betreiber und das Betreiberpersonal muss das
vorliegende Handbuch kennen und verstanden haben,
denn dadurch werden Gefahren für Leib und Leben des
Betreiberpersonals erheblich reduziert bzw. vermieden.
Das Betreiberpersonal muss über ausreichende
Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um die
verschiedenen Tätigkeiten während des Betriebes und der
Nutzungsdauer des Gerätes ausführen zu können.
Warnung!
Das Betreiberpersonal muss so ausgebildet sein, dass
es bei möglichen Defekten und Störungen geeignete
Maßnahmen ergreifen kann, um für sich und für andere
Gefahren zu vermeiden!
Folgendes Vorgehen ist einzuhalten:
Gerät durch Betätigung der Nottaste(n)/Hauptschalter
unverzüglich ausschalten
keine Eingriffe vornehmen, die außerhalb des
jeweiligen Aufgabenbereichs und seiner technischen
Kenntnisse liegen
den Verantwortlichen sofort benachrichtigen und
nichts auf eigene Initiative unternehmen.
2.4 Umgang mit Kältemittel
2.4.1 Allgemeines zu Kältemittel
Das im Gerät enthaltene Kältemittel ist unter Druck
verflüssigter Flurkohlenwasserstoff (HFKW). Aufgrund des
niedrigen Siedepunktes verflüchtigt es sich schnell und
kühlt sich beim Verdampfen stark ab.
Die Kältemitteldämpfe sind schwerer als Luft. In
Bodennähe können sich bei mangelnder Belüftung hohe
Konzentrationen bilden. Sehr hohe Konzentrationen
können durch Sauerstoffverdrängung zu Erstickungen
führen.
Bei Kontakt mit offener Flame bilden sich durch
thermische Zersetzung giftige und ätzende Dämpfe.
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2.4.2 Persönlicher Schutz
Beim Umgang mit Kältemittel gilt:
Tragen geeigneter Schutzkleidung, Schutzhandschuhen
und Schutzbrille/Gesichtsschutz
gute Belüftung der Arbeitsräume
Kontakt mit offenem Feuer vermeiden (Schweiß- und
Lötarbeiten nur nach vollständiger Entfernung des
Kältemittels aus dem betroffenen Teil der Anlage
bei Notfällen mit hoher Kältemittelkonzentration
raumluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden
2.4.3 Sicherheit in Anlagen- und Maschinenräumen
Die Sicherstellung der Grenzwerteinhaltung von Kälte-
mitteln in der Atemluft kann durch eine Überwachung
der Kältemittelkonzentration, durch elektronische Warn-
geräte, sichergestellt werden. Bei Be- und Entlüftung des
Raumes können die Grenzwerte eingehalten werden.
Warnung!
Um Belastungen für die Umwelt und unnötige Anlagen-
kosten zu vermeiden, ist das Kältesystem regelmäßig
auf Dichtigkeit zu prüfen. Undichtigkeiten müssen sofort
beseitigt werden.
2.4.4 Befüllen und Entleeren von Kältemittel
Warnung!
Arbeiten am Kältesystem dürfen nur von zertifiziertem
Fachpersonal durchgeführt werden.
Keine anderen Kältemittel verwenden als auf dem
Typenschild oder in der Bedienungsanleitung angegeben
sind. Beim Umgang mit Kältemittel persönliche
Schutzausrüstung verwenden und Gefahren- und
Sicherheitshinweise beachten.
Darauf achten, dass kein Kältemittel in die Umwelt
entweicht. Entnommenes Kältemittel muss fachgerecht
recycelt werden.

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