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Konformitätserklärungen; Eg-Bauartzulassung - Sartorius CPA- Betriebsanleitung

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Konformitätserklärungen
Waagen zur Verwendung im gesetzlichen
Messwesen: Richtlinie 90/384/EWG
»Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der
Masse im gesetzlichen Messwesen.
Die zugehörige Konformitätserklärung
für von SARTORIUS geeichte Waagen mit
EG-Bauartzulassung siehe Seite 81.
Diese Richtlinie regelt ebenfalls die Durch-
führung der EG-Eichung durch den
Hersteller, sofern eine EG-Bauartzulassung
vorliegt und der Hersteller für diese Tätig-
keiten von einer von der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften benannten
Stelle akkreditiert ist.
Rechtliche Grundlage für Sartorius, die
EG-Eichung durchzuführen, ist die
EG-Richtlinie Nr. 90/384/EWG für
nichtselbsttätige Waagen, die ab dem
01.01.1993 im harmonisierten Binnen-
markt gilt, sowie die erteilte Anerkennung
des diesbezüglichen Qualitätsmanagement
Systems der Sartorius AG durch das
Niedersächsische Landesverwaltungsamt-
Eichwesen vom 15.02.1993.
Weitere Informationen zu dem EG-Zeichen
auf Sartorius Geräten erhältlich unter
der Publikations-Nr.W-0052-d93081.
Service »Neuaufstellung« in Deutschland
Unser Servicepacket »Neuaufstellung« bie-
tet Ihnen eine Reihe wichtiger Leistungen,
die Ihnen ein zufriedenstellendes Arbeiten
garantieren:
– Aufstellung
– Inbetriebnahme
– Überprüfung
– Einweisung
Wenn die Neuaufstellung der Waage durch
Sartorius erfolgen soll, dann fordern Sie
einen Kundendienstmitarbeiter an.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit
Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der Füll-
mengenkontrolle, gemäß Verordnung über
Fertigpackungen, endet die Gültigkeit mit
Ablauf des folgenden Kalenderjahres.
Nacheichungen müssen z. Zt. von einem
Eichbeamten durchgeführt werden. Eine
rechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichen
Eichamt anzumelden. Bitte beachten Sie
ggf. die Änderungen des Gesetzgebers.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach
nationalen Vorschriften des Landes, in dem
die Waage verwendet wird. Informationen
über die aktuellen in Ihrem Land gültigen
gesetzlichen Vorschriften sowie über
zuständiges Personal erfragen Sie bitte bei
Ihrem SARTORIUS-Kundendienst.
Für weitere Informationen zum Thema
»Eichung« stehen Ihnen unsere Kunden-
dienst-Leitstellen zur Verfügung.
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