Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Unzulässige Betriebsbedingungen; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - GEA VARIVENT K Betriebsanleitung

Hygienische ventile
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Sicherheit

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Beachten Sie dazu die Zusatz-Betriebsanleitung "Ventile in ATEX Version".
Angaben zur Kennzeichnung der Ventile für den Ex-Bereich können Sie ebenfalls
der Zusatz-Betriebsanleitung "Ventile in ATEX Version" entnehmen.
Wenn Sie die Ventile in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre einsetzen,
müssen Sie die Richtlinie 2014/34/EU hinsichtlich aller Zündgefahren zwingend
befolgen.
2.1.4
Unzulässige Betriebsbedingungen
Die Betriebssicherheit des Ventils kann unter unzulässigen Betriebsbedingungen
nicht gewährleistet werden. Vermeiden Sie daher unzulässige
Betriebsbedingungen.
Der Betrieb des Ventils ist nicht zulässig, wenn
2.2
Sorgfaltspflicht des Betreibers
In der Person als Betreiber tragen Sie eine besondere Verantwortung für den
sachgemäßen und sicheren Umgang mit dem Ventil innerhalb Ihres Betriebes.
Verwenden Sie das Ventil nur in einwandfreiem Zustand, um Gefahren für
Personen und Sachwerte zu vermeiden.
In der vorliegenden Betriebsanleitung sind Informationen enthalten, die Sie und
Ihre Mitarbeiter für einen sicheren Betrieb über die gesamte Lebensdauer des
Ventils benötigen. Lesen Sie diese Betriebsanleitung mit besonderer
Aufmerksamkeit durch und veranlassen Sie die dort beschriebenen Maßnahmen.
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers unterliegt, Sicherheitsmaßnahmen zu planen
und deren Ausführung zu kontrollieren. Dabei gelten folgende Grundsätze:
10
Personen oder Gegenstände sich im Gefahrenbereich befinden.
Sicherheitseinrichtungen nicht funktionieren oder entfernt wurden.
Fehlfunktionen am Ventil erkannt wurden.
Beschädigungen am Ventil erkannt wurden.
Wartungsintervalle überschritten wurden.
Nur dafür qualifiziertes Personal darf am Ventil arbeiten.
Der Betreiber muss das Personal für die jeweilige Tätigkeit autorisieren.
An Arbeitsplätzen und im gesamten Umfeld des Ventils müssen Ordnung und
Sauberkeit herrschen.
Das Personal muss angemessene Arbeitskleidung und ggf. eine persönliche
Schutzausrüstung tragen. Überwachen Sie als Betreiber das Tragen der
Arbeitskleidung und Schutzausrüstung.
Unterrichten Sie das Personal über mögliche gesundheitsgefährdende
Eigenschaften des Produkts und über Präventionsmaßnahmen.
Halten Sie während des Betriebs qualifizierte Ersthelfer abrufbereit, die im
Notfall erforderliche Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten können.
430BAL008372DE_3
08.11.2021

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis