Pronar T683
5.4 WARTUNG DER HYDRAULIKANLAGE
5.4.1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Reparatur, das Auswechseln oder die Regeneration von Elementen der Hydraulikanlage
(Kippzylinder, Ventile, usw.) müssen von entsprechend qualifizierten und ausgerüsteten
Fachwerkstätten durchgeführt werden.
Zu den Pflichten des Benutzers in Bezug auf die Wartung der Hydraulikanlage gehören
ausschließlich:
• Prüfung der Dichtigkeit und visuelle Kontrolle der Anlage,
• Kontrolle des technischen Zustands der Hydraulikstecker.
GEFAHR
Das Ankippen des Ladekastens mit einer defekten Kipphydraulik ist verboten.
Die Fahrt mit defekter Hydraulik der Stütze ist untersagt.
Das Betreiben des Anhängers mit einer defekten Hydraulikbremse ist untersagt.
Die Hydraulikanlage steht im Betrieb unter hohem Druck.
5.4.2
KONTROLLE DER DICHTIGKEIT DER HYDRAULIKANLAGE
Umfang der Wartungsarbeiten
Den Anhänger an den Schlepper ankoppeln.
Alle Leitungen der Hydraulikanlage gemäß den Anweisungen in der
Bedienungsanleitung anschließen.
Die Anschlüsse und die Zylinder reinigen (Zylinder der Kippvorrichtung,
Stütze,
Hydraulikbremse).
Ein paar Kippvorgänge des Ladekastens rück- und seitwärts durchführen.
Das Bremspedal des Schleppers mehrmals betätigen.
Entriegelung
der
Bordwände
sowie
5.26
KAPITEL 5
eventuell
Zylinder
der