Waage im eichpflichtigen Verkehr
Einsatz der Waage im eichpflichtigen Verkehr
Bestandteile einer eichfähigen Waage
Die Wägeplattform ist als Modulgerät zu betrachten. Aus diesem Modulgerät
wird nur durch die Verbindung mit der »CAISA«-Bedieneinrichtung und die
Konformitätsbewertung eine geeichte Waage (bei der Konformitätsbewertung
durch Minebea Intec darf auch eine evtl. abweichende Konfigurierung festgelegt
werden).
Eine geeichte Waage kann damit bestehen aus
– einer »Combics«-Bedieneinrichtung + 1 bis 3 IS- Wägeplattformen
oder
– einer »Combics«-Bedieneinrichtung + mindestens einer IS- Wägeplattform +
bis zu 2 weiteren EG- oder national geeichten Waagen
Als Waage darf die Wägeplattform nicht in offenen Verkaufsstellen benutzt
werden. Die Bauartzulassung zur Konformitätsbewertung gilt nur für
nichtselbsttätige Waagen; für selbsttätigen Betrieb mit oder ohne zusätzlich
angebaute Einrichtungen sind die für den Aufstellort geltenden nationalen
Vorschriften zu beachten.
Einfluss der Vorlast auf die Eichfähigkeit
Für geeichte Waagen ist nur die interne Justierung zugelassen (siehe
Betriebsanleitung Combics ). Es sind Konfigurationen nicht eichfähig, bei denen
der ISO-Test durch erhöhte Vorlast nicht möglich ist.
Eine Vorlaständerung ist nur vor der Konformitätsbewertung möglich.
Bei der Konformitätsbewertung werden die
Kennzeichnungsschilder durch den autorisierten
Bevollmächtigten aufgeklebt.
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Bedienungsanleitung IS64FEG-S0CE