2.6
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen von den Verantwortlichen
entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften und Verordnungen montiert, installiert und
betrieben werden.
Hinweis
Grundlegende Anforderungen an elektrische Anlagen und deren Betrieb in
explosionsgefährdeten Bereichen finden Sie z. B. in der Richtlinie 1999/92/EG sowie in der
Norm IEC / EN 60079-14.
Zündgefahren
Die Bewertung der betrieblichen Risiken, der örtlichen Betriebsbedingungen und die
erforderlichen Überwachungsmethoden müssen vom Betreiber in Abstimmung mit der
zuständigen Aufsichtsbehörde verbindlich geklärt werden. Die notwendigen Maßnahmen
müssen unbedingt eingehalten werden. Der Maschinenhersteller kann hierzu keine
allgemeingültigen Empfehlungen geben. Beachten Sie die Informationen in dieser
Betriebsanleitung.
Hinweis
Grundlegende Informationen zur Beurteilung der Zündgefahren durch elektrische Geräte und
deren Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen finden Sie in der Richtlinie 2014/34/EU und
1999/92/EG sowie in der Normenreihe IEC / EN 60079.
Wenn für die Maschine eine Drittstellenzertifizierung vorliegt, dann halten Sie die darin
festgelegten technischen Daten und besonderen Bedingungen ein.
Das Zertifikat muss vor der Inbetriebnahme vorliegen.
2.7
Elektrostatisch gefährdete Baugruppen
Sachschäden durch elektrostatische Entladung
Elektronische Baugruppen enthalten elektrostatisch gefährdete Bauelemente. Diese
Bauelemente können bei unsachgemäßer Handhabung beschädigt oder zerstört werden. Um
Sachschäden zu vermeiden, befolgen Sie die nachstehenden Anweisungen.
• Berühren Sie elektronische Baugruppen nur, wenn Sie unbedingt an diesen Baugruppen
arbeiten müssen.
• Der Körper der betreffenden Person muss unmittelbar elektrostatisch entladen werden
und geerdet sein, bevor elektronische Baugruppen berührt werden.
1MB..5/6 Achshöhe 71 ... 355
Betriebsanleitung, 10/2021, A5E41926185A
2.6 Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Sicherheitshinweise
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