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Vorschriften, Regeln, Richtlinien; Normen Und Vorschriften In Österreich; Allgemeines - Vaillant System Pro E-Serie Installations- Und Wartungsanleitung

Gas-heizkessel
Inhaltsverzeichnis

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4 Vorschriften, Regeln, Richtlinien

§
4.1 Vorschriften zum
Aufstellort
Bei der Aufstellung und Installation
des Kessels sind die baurechtlichen,
gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vor-
schriften zu beachten.
Zur Wahl des Aufstellungsortes sowie
zu den Maßnahmen der Be- und Ent-
lüftungseinrichtungen des Heizraumes
ist die Zustimmung der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde, meistens vertre-
ten durch den Bezirksschornstein-
fegermeister, einzuholen.
Die Verbrennungsluft, die dem Gerät
zugeführt wird, muß technisch frei
von chemischen Stoffen sein, die
z. B. Fluor, Chlor bzw. Schwefel ent-
halten. Sprays, Lösungs- und Reini-
gungsmittel, Farben, Klebstoffe be-
inhalten derartige Substanzen, die
beim Betrieb des Gerätes im ungün-
stigsten Fall zu Korrosionen auch in
der Abgasanlage führen können.
Erfolgt die Montage am Aufstellort,
so ist in diesem Fall eine Wasser-
druckprüfung mit einem Prüfüberdruck
von 5,2 bar vorzunehmen.
Der Anlagenhersteller hat in diesem
Fall eine Bescheinigung über die voll-
zogene Wasserdruckprüfung auszu-
stellen.
Dies wird durch Anbringen des bei-
liegenden Schildes „Wasserdruckprü-
fung" an der Innenseite des Gerätes
dokumentiert.
Für die Gesamtanlage ist eine Be-
triebsanleitung durch den Heizungs-
bauer zu erstellen.
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Normen und Vorschriften in
Deutschland:
Die Gas-Installation ist nach den Be-
stimmungen des DVGW-Regelwerkes
Gas und den technischen Anschluß-
bedingungen (TAB) des Gas-Versor-
gungsunternehmens vorzunehmen.
Die elektrische Ausrüstung der An-
lage ist nach den VDE-Bestimmungen
und den technischen Anschlußbedin-
gungen (TAB) des Elektrizitäts-Versor-
gungsunternehmen auszuführen.
• TRD 702, 721
Dampfkesselanlagen mit
Heißwassererzeugern der
Gruppe II, Sicherheitsventile
• DIN 4751 Teil 1 und 2
Wasserheizungsanlagen -
Sicherheitstechnische Ausrüstung
• DIN 4756
Gasfeuerungen in Heizungs-
anlagen
• DIN 3440
Temperaturregel- und Begrenzungs-
einrichtungen für Warmwasser-
erzeugungsanlagen
• DIN 4705, Teil 1
Berechnung von Schornstein-
Abmessungen
• DIN 18160 Teil 1 und 2
Hausschornsteine
• DIN 4701
Heizungen; Regeln für die Berech-
nung des Wärmebedarfs von Ge-
bäuden
• DVGW-TRGI 1986, Ausgabe
1996
Technische Regeln für Gas-
Installation
• VDE-Vorschriften
• Heizraum-Richtlinien
• Heizungsanlagen-Verordnung
Auf das Ausstellen der Bescheinigung
über die ordnungsgemäße Installation
der Anlage wird hingewiesen (siehe
§ 15 (3) DampfkV).
Normen und Vorschriften in
Österreich:
Bei der Aufstellung und Installation
des Kessels sind die baurechtlichen,
gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vor-
schriften zu beachten.
Die Gas-Installation ist nach den
Bestimmungen des ÖVGW-Regel-
werkes Gas und den technischen
Anschlußbedingungen (TAB) des Gas-
Versorgungsunternehmens und die
elektrische Ausrüstung der Anlage ist
nach den ÖVE-Bestimmungen und
den technischen
Anschlußbedingungen (TAB) des
Elektrizitäts-Versorgungs-unternehmens
auszuführen.
Weiterhin verweisen wir auf:
örtliche Bestimmungen der Bau-
und Gewerbeaufsichtsämter (mei-
stens vertreten durch den Rauch-
fangkehrermeister) und des GVU
(Gasversorgungs-Unternehmen).
Bestimmungen des ÖVGW und die
entsprechenden Ö-Normen:
ÖVGW-TR Gas 1985,
Richtlinie G 1 (Änderung 1994)
ÖVGW-Richtlinie G 4, Aufstellung
von Gasgeräten über 50 kW
ÖNORM B 8200 Rauch- und
Abgasfänge
M 7515 - Berechnung von
Fangabmessungen
Bestimmungen und Vorschriften des
ÖVE sowie der örtlichen Energie-
Versorgungsunternehmen:
ÖVE - EN1 (Teil 1 bis 3) -
Errichtung von Starkstromanlagen
mit Nennspannungen bis ~1000 V
und --1500 V

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