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Vorschriften, Regeln, Richtlinien - Vaillant System Pro E VK 11/6-1 XE Installations- Und Wartungsanleitung

Gas-heizkessel
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12 Vorschriften,
Regeln,
Richtlinien
40
Die Installation des Vaillant Gasheiz-
kessels darf nur von einem anerkann-
ten Fachhandwerksbetrieb durchge-
führt werden.
Dieser übernimmt auch die Verantwor-
tung für die ordnungsgemäße Installa-
tion und die erste Inbetriebnahme.
Die Kessel sind der Bauart nach zuge-
lassen und entsprechend der Dampf-
kesselverordnung der Gruppe II zuzu-
ordnen.
Bei der Aufstellung und Installation
des Kessels sind die baurechtlichen,
gewerblichen, immissionsschutzrecht-
lichen und wasserrechtlichen Vor-
schriften zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf die
folgenden Vorschriften, Richtlinien,
Normen und Regeln:
TRD 702, 412
DIN 4751 Teil 1 und 2
Alle Vordrucke im Zusammenhang mit
Heizungsanlagen sind vom Carl Hey-
manns Verlag KG, Postfach 357,
Köln, erhältlich.
Die Gas-Installation ist nach den
Bestimmungen des DVGW-Regel-
werkes Gas und den technischen
Anschlußbedingungen (TAB) des Gas-
Versorgungsunternehmens und die
elektrische Ausrüstung der Anlage ist
nach den VDE-Bestimmungen und den
technischen Anschlußbedingungen
(TAB) des Elektrizitäts-Versorgungs-
unternehmens auszuführen.
Die Anforderungen an das Kesselwas-
ser sind dem Abschnitt 12.2 Wasser-
aufbereitung in Heizungsanlagen auf
Seite 42 zu entnehmen.
Entsprechend der Dampfkesselverord-
nung besteht für Heißwassererzeuger
der Gruppe II:
Anzeigepflicht für Anlagen mit einer
Beheizungsleistung je Einzelkessel
< 1 MW.
Jeder fertige Kesselblock wurde im
Werk einer Wasserdruckprüfung mit
5,2 bar unterzogen.
Erfolgt die Montage (Reparatur) des
Kesselblocks am Aufstellungsort, so ist
eine Wasserdruckprüfung mit einem
Prüfüberdruck von 5,2 bar vorzu-
nehmen.
Der Anlagenersteller hat in diesem
Falle eine Bescheinigung über die voll-
zogene Wasserdruckprüfung auszu-
stellen.
Für die Gesamtanlage ist eine Betriebs-
anleitung durch den Heizungsbauer
zu erstellen.
Auf das Ausstellen der Bescheinigung
über die ordnungsgemäße Installation
der Anlage wird hingewiesen (siehe
§ 15 (3) Dampfkessel Verordnung).

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