INFORMATIONEN ZU MOTORABGASEMISSIONEN
HINWEIS: Die Wartung,
tausch oder die Reparatur von Ein-
richtungen und Systemen zur Abga-
semissionsregelung darf von jeder
qualifizierten Reparaturwerkstatt für
See-Vergasermotoren ausgeführt wer-
den.
Haftung des Herstellers
Beginnend mit den Motoren des Bau-
jahres 1999 müssen die Hersteller von
Seemotoren die Abgasemissionswer-
te für jede Leistungsfamilie der Mo-
toren bestimmen und diese Motoren
von der US-Umweltschutzbehörde
(Environmental Protection Agency,
EPA) zertifizieren lassen. Es muss ein
sog. ECI-Label, das Emissionswerte
und technische Daten ausweist, zum
Zeitpunkt der Herstellung an jedem
Fahrzeug angebracht werden.
Haftung des Händlers
Beim Ausführen von Servicearbeiten
an allen Sea-Doo Booten ab Baujahr
1999, die ein ECI-Label tragen, müs-
sen die Einstellungen entsprechend
den Grenzwerten der veröffentlichten
Werksnormen erfolgen.
Der Austausch oder die Reparatur von
jedem Teil, das sich auf die Emission
auswirkt, muss so ausgeführt werden,
dass die Emissionswerte innerhalb der
vorgeschriebenen Zertifizierungsnor-
men bleiben.
Händler dürfen den Motor nicht in ei-
ner Weise modifizieren, dass dadurch
die Leistung geändert wird oder die
Emissionswerte der vorgegebenen
Werksnormen überschritten werden.
Ausnahmen schließen die vorge-
schriebenen, durch den Hersteller vor-
zunehmenden Änderungen ein, wie
beispielsweise Einstellungen infolge
der Höhenlage.
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der Aus-
Verantwortung des
Eigentümers
Der Eigentümer/Fahrer muss die Mo-
torenwartung so ausführen lassen,
dass die Emissionswerte innerhalb der
vorgeschriebenen Zertifizierungsnor-
men bleiben.
Der Eigentümer/Fahrer darf den Motor
nicht in einer Weise modifizieren, dass
dadurch die Leistung geändert wird
oder die Emissionswerte der vorge-
gebenen Werksnormen überschritten
werden. Ferner darf er eine solche
Modifizierung auch niemand anderem
erlauben.
EPA-Abgasemissions-
vorschriften
Alle Sea-Doo Boote des Modelljahrs
1999 und später, die von BRP herge-
stellt wurden, haben die EPA-Zertifi-
zierung und entsprechen somit den
Anforderungen der Vorschriften für die
Begrenzung der Luftverschmutzung
durch neue Bootsmotoren. Diese Zer-
tifizierung ist abhängig von bestimm-
ten Einstellungen, die Gegenstand von
Werksnormen geworden sind. Aus
diesem Grund muss das Werksver-
fahren für die Wartung des Produkts
streng eingehalten werden und es ist
deshalb immer dort, wo es sich durch-
führen lässt, die ursprüngliche Kon-
struktionsweise wiederherzustellen.
Die oben aufgeführten Haftungen sind
allgemeine Auflagen und stellen in kei-
ner Weise eine vollständige Aufstel-
lung der Regeln und Vorschriften dar,
die die EPA-Anforderungen hinsicht-
lich der Abgasemissionen für Seepro-
dukte betreffen. Für nähere Informati-
onen zu diesem Thema können Sie die
folgenden Stellen kontaktieren: