4.4.3 Sicherheits-/Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit GSM/GPRS-Modems
Die folgenden Sicherheits-/Vorsichtsmaßnahmen sind bei allen Phasen des Einbaus, des Betriebs,
der Wartung oder der Reparatur eines GSM/GPRS-Modems zu beachten. Der Hersteller haftet nicht,
wenn der Kunde diese Vorsichtsmaßnahmen außer Acht lässt.
VORSICHT:
Die GSM/GPRS-Modemverbindung darf nicht in gefährlichen Umgebungen verwendet
werden.
Der Hersteller und seine Lieferanten übernehmen weder ausdrückliche noch indirekte Garantie für
die Verwendung bei Hochrisikoaktivitäten.
Zusätzlich zu den folgenden Sicherheitsbetrachtungen sind alle Richtlinien des Landes zu befolgen,
in dem das Gerät installiert wird.
Wichtiger Hinweis: Für die Verbindung mittels GSM/GPRS-Modem, bei dessen Verwendung
Funksignale und -netzwerke zum Einsatz kommen, wird zu keiner Zeit und unter keinen
Umständen gehaftet. Das GSM/GPRS-Modem muss eingeschaltet sein und in einem Gebiet
betrieben werden, in dem eine ausreichende Signalstärke vorhanden ist.
4.4.3.1 Sicherheits-/Vorsichtsmaßnahmen für den GSM/GPRS-Modemeinbau
Dieses Gerät darf nur durch einen geschulten Techniker eingebaut werden, der anerkannte
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Einbaupraktiken für einen Funkfrequenzsender anwendet, einschließlich der korrekten Erdung
von externen Antennen.
Das Gerät darf nicht in Krankenhäusern und/oder in der Nähe von medizinischen Geräten, wie
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etwa Herzschrittmachern oder Hörgeräten, betrieben werden.
Das Gerät darf weder starken Vibrationen noch Stößen ausgesetzt werden.
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Das GSM/GPRS-Modem kann Störungen verursachen, wenn es sich in der Nähe von
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Fernsehgeräten, Radios oder Computern befindet.
Das GSM/GPRS-Modem nicht öffnen. Eine Änderung des Geräts ist unzulässig und führt zum
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Verlust der Betriebsgenehmigung.
Die Nutzung von GSM-Diensten (SMS-Nachrichten, Datenkommunikation, GPRS, etc.) führt
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unter Umständen zu zusätzlichen Kosten. Der Benutzer ist allein verantwortlich für hierdurch
erfolgte Schäden und Kosten.
Bauen Sie das Gerät nicht anders ein, als in der Bedienungsanleitung angegeben. Eine
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fehlerhafte Verwendung führt zum Erlöschen der Garantie.
4.4.3.2 Sicherheitsmaßnahmen für den Antenneneinbau
Nur Antennen verwenden, die vom Hersteller empfohlen oder geliefert werden.
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Die Antenne muss mindestens im Abstand von 20cm zu Personen aufgestellt werden.
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Die Antenne darf nicht über den blitzgeschützten Bereich von Gebäuden hinausragen und
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muss gegen Blitzschläge geschützt sein!
Rev. 03
Kapitel 4 Allgemeine Angaben
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