Aufstellung, Montage und Erstinbetriebnahme
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Allgemein
Die Aufstellung, Montage und Erstinbetriebnahme darf nur durch von BMZ Germany GmbH geschultem Fachpersonal
durchgeführt werden.
Anforderungen an den Aufstellungsort
4.1
Aufstellungsort
Das BMZ ESS Batteriespeichersystem ist nur für den Betrieb in Gebäuden vorgesehen.
Die Verwendung der Batterie erfolgt ausschließlich außerhalb von Wohnräumen.
Das Batteriegehäuse ist für eine Stapelung von bis zu drei Batteriespeichersystemen ausgelegt.
Prüfen Sie anhand der Statik des Gebäudes, ob es für die Belastung durch die Anlage ausgelegt ist.
Jeder Energiespeicher wiegt einzeln ca. 99 kg. Wenn drei Energiespeicher aufeinander gestellt werden, wirken
punktuelle Belastungen von maximal 297 kg auf den Boden.
Der Aufstellungsort muss folgende Anforderungen erfüllen:
•
eben (z. B.: max. Einstellbereich der Stellfüße)
•
trocken (max. Luftfeuchte 80 %, nicht kondensierend)
•
sauber (besenrein, staubfrei)
•
vibrationsfrei (max. Schock 0,5 g)
•
keine direkte Sonneneinstrahlung
•
keine offenen Flammen oder sonstige Zündquellen in Aufstellungsnähe (min. 3 m Abstand)
•
genügend Abstand (mind. 20 cm) zwischen dem Batteriespeichersystem und Wänden
•
ausreichende Luftzirkulation, um die von dem Speichersystem erzeugte Wärme abzuführen
•
unter 2000 Höhenmeter
•
max. kann ein Verbund aus drei Batterien zu einem Turm gestapelt werden
•
Schutz vor salzhaltiger Luft
Abbildung 4-1 Aufstellungsort, Abstand ESS zu Wänden, Draufsicht
Originalbetriebsanleitung ESS 7.0 | 9.00 | X | Z
Aufstellung, Montage und Erstinbetriebnahme
Dokument #30085
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