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Garantiebedingungen - Maxxus CX 810 Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Crosstrainer
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Garantiebedingungen*

MAXXUS™ gewährt für den Crosstrainer CX 810 eine 5-Jahresgarantie zu den nachstehenden Bedingungen.
Sonstige Ansprüche und Rechte, die Ihnen nach dem Gesetz oder aufgrund eines Vertrages zustehen, werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und
gesetzliche Gewährleistungsrechte unberührt. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Kaufdatum, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
Geräteregistrierung
Das Gerät ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum schriftlich zu registrieren. Verwenden Sie hierzu
ausschließlich die der Gebrauchsanleitung beigefügte „MAXXUS™ Registrierungskarte". Spätere Registrierungen
können leider nicht mehr kostenfrei entgegengenommen werden.
Senden Sie die Registrierungskarte vollständig ausgefüllt und ausreichend frankiert zurück.
Privater Direkterwerb und Betrieb in Deutschland
Die Garantie wird ausschließlich für in Deutschland erworbene und betriebene Produkte gewährt, die direkt bei der
MAXXUS™ Group GmbH & Co. KG erworben wurden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet
werden. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere die gewerbliche Nutzung, etwa durch Verleih,
Vermietung oder Studiobetrieb.
Bei Veräußerung oder sonstiger Weitergabe des Gerätes sind die Adressdaten des Käufers zur Wahrung der Garantie
innerhalb einer Frist von 14 Tagen seit Vertragsschluss schriftlich an MAXXUS™ zu übermitteln.
Wartung
Für
den Crosstrainer CX 810
Die Wartungsintervalle beginnen mit dem Kaufdatum und betragen für:
Laufbänder
Crosstrainer
Ergometer/Heimtrainer 24 Monate
Recumbents
Rudergeräte
Speedbikes
Vibrationsgeräte
Kraftmaschinen
Alle Bauteile sind ungeachtet dessen vom Kunden regelmäßig zu überprüfen und gemäß der Bedienungsanleitung mit
geeigneten Schmiermitteln zu behandeln. Ein Wartungsauftrag ist mindestens 4 Wochen vor Ablauf der oben
genannten Frist beim MAXXUS™ Support zur Planung anzumelden. Die Terminabstimmung erfolgt telefonisch oder
per Email, Fax oder Postbrief. Im Fall der Garantieinanspruchnahme ist die Durchführung der Wartung mit Belegen
über den Kauf von Pflegeölen und über die Durchführung der Wartungen nachzuweisen.
Inanspruchnahme
Garantieleistungen werden nur gegen Vorlage eines Kaufbeleges und einer vollständig ausgefüllten
Schadensmeldung erbracht. Für die Schadensmeldung ist die Vorlage zu verwenden, die in dieser Anleitung bereits
enthalten ist, oder auf der Homepage
http://www.maxxus.de/de/support/reparaturauftrag.html bereit gehalten wird.
Ausschluss
Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind:
Transport- und Fahrtkosten
Auf- und Abbaukosten bei notwendigem Transport
Notwendige Wartungsarbeiten
Behebung von Schäden, welche aufgrund falscher Montage, falscher Nutzung oder mangelnder Reinigung
entstanden sind
Verschleißteile**
** Von der Garantie ausgeschlossene Verschleißteile sind insbesondere:
Laufgurt
Laufbrett
Pedalriemen
Für die Instandsetzung, Wartung und Pflege sind ausschließlich original MAXXUS™ Produkte zu verwenden.
*Stand: 10/2007
gilt eine Wartungspflicht.
12 Monate
18 Monate
24 Monate
24 Monate
24 Monate
24 Monate
unterliegen keiner generellen Wartungspflicht
www.maxxus.de
Antriebsriemen
Kugellager
Folien
Laufrollen
unter dem Link:
Überzüge an Haltegriffen
Zugseile
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