11. Konformitätsinformationen
Konformitätserklärung
Sonova AG erklärt hiermit, dass dieses Produkt die Anforderungen
der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte sowie der
Richtlinie 2014/53/EG über Funkanlagen erfüllt. Der vollständige
Text der Konformitätserklärung kann beim Hersteller über diese
Webadresse eingesehen werden:
https://www.hansaton.de/en/declarations-of-conformity
Australien/Neuseeland:
Kennzeichnet, dass das Gerät die Anforderungen der
betreffenden Richtlinien des Radio Spectrum
Managements (RSM) sowie der Australian
Communications and Media Authority (ACMA) für den
legalen Vertrieb in Neuseeland und Australien erfüllt. Die
Konformitätskennzeichnung R-NZ
gilt für Radioprodukte, die im neuseeländischen Markt
unter Konformitätsstufe A1 vertrieben werden.
Das in dieser Bedienungsanleitung beschriebene Hörgerät ist
zertifiziert nach:
Standard-Hörgerät
sound ST R312 KWC-MZP
Hinweis 1
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der FCC-Vorschriften, Teil
15 und die Vorschrift RSS-210 von Industry Canada. Die folgenden
zwei Bedingungen sind Voraussetzungen für den Einsatz:
1) das Gerät darf keine schädigenden Störungen verursachen und
2) das Gerät muss jeder empfangenen Störung standhalten,
einschließlich Störungen, die zu Fehlfunktionen führen.
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USA − FCC ID:
Kanada − IC:
2262A-MZP