16/67 |
F-B90
Installation 1 – Nasseinbau
Verwendung von Gipsputz-, Mörtel- oder Betonfüllungen
1. Die Öffnung der Tragkonstruktion muss entsprechend dem Abschnitt „Vorbereitung der F-B90" gewählt werden. Die
Oberflächen der Öffnung müssen eben und sauber sein. Die flexible Wandöffnung muss gemäß den Normen für
Gipskartonwände verstärkt werden. Die Abmessungen der Öffnung basieren auf den Nennabmessungen der
Brandschutzklappe plus Einbaumaß. Die Öffnung weist die Abmessungen W1 (Breite) und H1 (Höhe) auf.
2. Führen Sie die Brandschutzklappe gemäß dem Abschnitt „Bedienung der F-B90" in die Mitte der Öffnung ein, sodass
sich das Klappenblatt in der Wand befindet. Ab einer Brandschutzklappenbreite von 600mm muss bei Nasseinbau, um
eine Deformierung des Brandschutzklappengehäuses auszuschließen, eine Stützkonstruktion verwendet werden. Die
Stützen sind im Bereich des Klappenblattes zu setzen und nach dem Aushärten des Füllmaterials wieder zu entfernen.
3. Füllen Sie den Bereich zwischen Wand und Brandschutzklappe vollständig mit Gipsputz, Mörtel oder Beton (3).
Zulässig sind folgende Mörtel:
• DIN 1053: Gruppen II und III
• EN 998-2: Klasse M 2 bis M 10
• Brandschutzmörtel zugelassen nach den o.g. Normen
• Alternativ gleichwertige Mörtel, Gipsmörtel mit Nachweis
Achten Sie dabei darauf, eine Verschmutzung der funktionellen Bauteile der Brandschutzklappe zu vermeiden, da eine
derartige Verschmutzung die ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen könnte. Die beste Möglichkeit hier ist, die
funktionellen Bauteile bei der Montage abzudecken. Das Füllmaterial ist vor Feuchtigkeit zu schützen.
Lassen Sie zuerst die Gips-, Mörtel oder Betonfüllung aushärten und führen Sie danach die nächsten Schritte aus.
4. Entfernen Sie nach dem Aushärten die Stützkonstruktion aus der Brandschutzklappe.
5. Entfernen Sie nach dem Einbau die Abdeckung und säubern Sie die Brandschutzklappe bei Bedarf.
6. Vergewissern Sie sich, dass die Brandschutzklappe ordnungsgemäß funktioniert.
Einbauabstände
Nach der Norm EN 1366-2 sind die Mindestabstände von Brandschutzklappen zur Wand oder Decke mit 75 mm
vorgegeben. Bei Mehrfachdurchbrüchen durch Brandschutzwände beträgt der Mindestabstand zwischen zwei
Brandschutzklappen 200 mm. Abstände zu anderen Abschottungen sind aus der M-LüAR zu entnehmen. Die
Klappenabstände variieren je nach Art des Auslösemechanismus.
Anmerkungen:ve - vertikal (Wandl)* - ProdukttypA1) – Installation mit Kanälen oder einem Kanal mit Gitter
A2) – Installation ohne Kanal, nur mit Gitter