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Verbrennungsluft; Verbrennungsluftzufuhr; Wasserbeschaffenheit - Buderus Logano plus Planungsunterlage Und Montageanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4.5

Verbrennungsluftzufuhr

Die Ausführung von Aufstellräumen und die Aufstellung
von Gasgeräten erfolgt gemäß den landesspezifischen
Anforderungen.
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Gesamt-
Nennwärmeleistung über 50 kW gilt die Verbrennungs-
luftzufuhr als gewährleistet, wenn eine ins Freie
führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von
2
mindestens 150 cm
(zuzüglich 2 cm
50 kW Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt)
vorhanden ist.
Der erforderliche Querschnitt darf auf maximal 2
Verbrennungsluftleitungen aufgeteilt werden und muss
strömungstechnisch äquivalent bemessen sein.
Für den raumluftunabhängigen Betrieb gilt: Der Aufstell-
raum muss zur Raumlüftung eine ins Freie führende Lüf-
tungsöffnung von mindestens 150 cm
Lüftungsöffnungen von mindestens 2 × 75 cm
tungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten
Querschnitten haben.
▶ Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
▶ Lüftungsöffnungen müssen immer frei sein.
▶ Dimension der Zuluftleitung nach den geltenden Vor-
schriften berechnen.
▶ Kessel muss an einer Abgasanlage betrieben werden.
▶ Landesspezifische und örtliche Vorschriften beach-
ten.
▶ Beiliegende Dokumentation „Hinweise zur Abgasfüh-
rung" beachten.
Grundsätzliche Anforderungen
• Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen
nicht verschlossen oder zugestellt werden, sofern
nicht mittels entsprechender Sicherheits-
einrichtungen gewährleistet ist, dass die Feuerstätte
nur bei freiem Strömungsquerschnitt betrieben
werden kann.
• Der erforderliche Querschnitt darf durch einen
Verschluss oder durch Gitter nicht verengt werden.
• Eine ausreichende Verbrennungsluftzufuhr kann auch
auf andere Weise nachgewiesen werden.
Logano plus KB372 – 6 720 891 481 (2019/06)
4.6
Da es kein reines Wasser zur Wärmeübertragung gibt, ist
auf die Wasserbeschaffenheit zu achten. Eine unge-
eignete Wasserbeschaffenheit führt in Heizungsanlagen
zu Schäden durch Steinbildung und Korrosion.
Füllen Sie die Anlage ausschließlich mit sauberem Lei-
tungswasser gemäß den nachfolgenden Anforderungen.
Um das Gerät über die gesamte Lebensdauer vor Kalk-
2
für jedes über
schäden zu schützen und einen störungsfreien sowie
wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, muss die
Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und
Ergänzungswasser des Heizkreises begrenzt werden.
Zur Überprüfung der zugelassenen Wassermengen in
Abhängigkeit der Füllwasserqualität dienen die nach-
folgenden Berechnungsgrundlagen oder alternativ das
Ablesen aus den Diagrammen.
2
oder
Die Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit aller
2
oder Lei-
Kessel finden Sie im jeweiligen Arbeitsblatt K8 des
gültigen Buderus-Katalogs.
Überprüfung der maximalen Füllwassermenge in
Abhängigkeit der Wasserbeschaffenheit
Abhängig von der Gesamtkesselleistung und dem daraus
resultierenden Wasservolumen einer Heizungsanlage
werden Anforderungen an das Füll- und Ergänzungs-
wasser gestellt.
Dem Kessel liegt bei Lieferung ein „Betriebsbuch
Wasserbeschaffenheit" bei. Die Gewährleistungs-
ansprüche für die Heizkessel gelten nur in Verbindung
mit der Einhaltung der Anforderungen an die Wasser-
qualität und mit geführtem Betriebsbuch. Ein Wasser-
zähler zur Erfassung des Füll- und Ergänzungswassers ist
vorzusehen.
Die Berechnung der maximal ohne Behandlung einzu-
füllenden Wassermenge errechnet sich nach folgender
Formel:
F. 1
Ca(HCO
Q
V
Auskunft über die Konzentration an Calciumhydrogen-
carbonat (Ca(HCO
Wasserversorgungsunternehmen. Sollte diese Angabe in
der Wasseranalyse nicht enthalten sein, kann die
Konzentration an Calciumhydrogencarbonat aus Karbo-
nathärte und Calciumhärte wie folgt errechnet werden.
Vorschriften und Betriebsbedingungen

Wasserbeschaffenheit

V
0,0235
=
max
Berechnung der maximal ohne Behandlung einzu-
füllenden Wassermenge
)
Konzentration Calciumhydrogen-
3
2
carbonat in mol/m
Kesselleistung in kW
Maximal zulässige Wassermenge unauf-
max
bereitetes Füll- und Ergänzungswasser
des Wärmeerzeugers in m
)
) des Leitungswassers geben die
3
2
4
·
Q
----------------------------------------
Ca(HCO
)
3
2
3
3
31

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