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Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
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Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1
Grundsätzliche Hinweise für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1.1
Vorschriften
Gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2018 muss sich das Vertrags-Installations-
unternehmen vor Beginn der Arbeiten an der
Abgasanlage mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfe-
germeister (BSM) absprechen oder die Installation dem
BSM schriftlich anzeigen. Die jeweiligen Landesvor-
schriften sind hierbei zu beachten. Es ist empfehlens-
wert, sich die Beteiligung des BSM schriftlich bestätigen
zu lassen.
Gas-Feuerstätten müssen innerhalb dessel-
ben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind,
an die Abgasanlage angeschlossen werden.
Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und
Richtlinien für die Bemessung und Ausführung der
Abgasanlage sind:
• EN 15502
• DIN EN 13384-1 und DIN EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-5
• Technische Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2018
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslands
10.1.2
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2018 für den Aufstellraum sind zu beachten.
Der Aufstellraum muss frostfrei sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen oder andere aggressive Substanzen ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind in
Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs- und
Lösungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluftzufuhr
ist so zu konzipieren, dass beispielsweise keine Abluft
von chemischen Reinigungen oder Lackierereien ange-
saugt wird.
Sicherheitsabstände zu brennbaren Baustoffen
• Keine Mindest-Sicherheitsabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich.
• Leicht entzündliche sowie explosive Materialien oder
Flüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe des Gas-Brenn-
wertkessels gelagert oder verwendet werden.
• Die maximale Oberflächentemperatur der Abgas- und
Luftleitungen und der Geräte beträgt bei Nennwärme-
leistung weniger als 85 °C. Deshalb sind keine
besonderen Schutzmaßnahmen oder Sicherheitsab-
stände für brennbare Stoffe oder Möbelstücke
erforderlich.
• Für Wartungen sind Mindestabstände gemäß der
Installationsanleitung des Kessels Logano plus KB372
einzuplanen.
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Aufstellraum und Luft-Abgas-Führung
Nach TRGI 2018 (für Deutschland) gelten folgende Vor-
schriften:
• Aufstellung der Gas-Brennwertkessel in einem Raum,
bei dem sich über der Decke lediglich die Dachkonst-
ruktion befindet:
– Wenn für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt wird, müssen die Rohrleitung für Verbren-
nungsluftzufuhr und Abgasabführung im Bereich
zwischen der Oberkante der Decke und der Dach-
haut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese
Feuerwiderstandsdauer hat und aus nichtbrennba-
ren Baustoffen besteht.
– Wenn für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
verlangt wird, müssen die Rohrleitung für Verbren-
nungsluftzufuhr und Abgasabführung von der Ober-
kante der Decke bis zur Dachhaut in einem Schacht
aus nichtbrennbaren formbeständigen Baustoffen
oder in einem metallenen Schutzrohr verlegt wer-
den (mechanischer Schutz).
• Wenn durch die Rohrleitungen für die Verbrennungs-
luftzufuhr- und Abgasabführung im Gebäude Ge-
schosse überbrückt werden, müssen die
Rohrleitungen außerhalb des Aufstellraums in einem
Schacht mit einer Feuerwiderstandsdauer von min-
destens 90 Minuten und bei Wohngebäuden geringer
Höhe von mindestens 30 Minuten geführt werden.
• Gültigkeit nur für Deutschland: In Gebäuden der Klas-
se 1 und 2 mit nur einer Wohneinheit ist für den
Schacht keine Brandschutzklasse erforderlich.
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung > 100 kW
Gemäß der Muster-Feuerungsverordnung MuFeuVO ist
für Gas-Feuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärme-
leistung > 100 kW, abweichende Werte nach der
Landesfeuerungsverordnung FeuVO möglich, ein
besonderer Aufstellraum erforderlich.
Dieser Aufstellraum muss bei raumluftunabhängigem
Betrieb folgende Anforderungen erfüllen:
• Aufstellraum Gasgeräte Art C aus TRGI 2018 (Details
Kapitel 10.1.4, Seite 112)
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke
genutzt werden, außer:
– für die Einführung von Hausanschlüssen
– für die Aufstellung weiterer Feuerstätten, Wärme-
pumpen, Blockheizkraftwerke oder ortsfester
Verbrennungsmotoren oder
– für die Lagerung von Brennstoffen.
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen
Räumen sein, außer Öffnungen für Türen.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbst-
schließend sein.
• Alle Feuerstätten müssen durch einen Notschalter
außerhalb des Aufstellraums abschaltbar sein.
Logano plus KB372 – 6 720 891 481 (2019/06)