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Verkehrssicherheit; Maschine Sicher Abstellen; Betriebsstoffe - Krone KW 4.62/4 Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit
3.3.13

Verkehrssicherheit

Gefahren beim Fahren auf Straße und Feld
Das angebaute oder angehängte Arbeitsgerät verändert die Fahreigenschaften des Traktors.
Die Fahreigenschaften hängen auch vom Betriebszustand und vom Untergrund ab. Wenn der
Fahrer veränderte Fahreigenschaften nicht berücksichtigt, kann er Unfälle verursachen.
Maßnahmen zum Fahren auf Straße und Feld beachten, siehe Kapitel „Fahren und
Transport".
Gefahren bei nicht ordnungsgemäß vorbereiteter Maschine für die Straßenfahrt
Wenn die Maschine nicht ordnungsgemäß für die Straßenfahrt vorbereitet wird, können
schwere Unfälle im Straßenverkehr die Folge sein.
Vor jeder Straßenfahrt die Maschine für die Straßenfahrt vorbereiten, siehe Kapitel Fahren
und Transport „Vorbereitungen zur Straßenfahrt".
Kippgefahr in Hanglagen
Die Maschine kann beim Fahren in Hanglagen kippen. Dadurch können Unfälle verursacht und
Personen schwer verletzt oder getötet werden. Das Kipprisiko hängt von vielen Faktoren ab.
Maßnahmen zum Fahren beachten, siehe Kapitel „Fahren und Transport".
3.3.14

Maschine sicher abstellen

Eine unsachgemäß abgestellte Maschine kann sich unkontrolliert in Bewegung setzen oder
umkippen. Personen können gequetscht und getötet werden.
Die Maschine auf tragfähigem, horizontalem und ebenem Untergrund abstellen.
Vor Einstell-, Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten auf sicheren Stand der
Maschine achten.
Im Kapitel Fahren und Transport den Abschnitt „Maschine abstellen" beachten.
Unbeaufsichtigtes Abstellen
Eine unzureichend gesicherte und unbeaufsichtigt abgestellte Maschine ist eine Gefahr für
Personen und spielende Kinder.
Vor dem Abstellen: Die Maschine stillsetzen und sichern, siehe Kapitel Sicherheit „Maschine
stillsetzen und sichern".
3.3.15

Betriebsstoffe

Ungeeignete Betriebsstoffe
Betriebsstoffe, die nicht den Anforderungen des Herstellers entsprechen, können die
Betriebssicherheit der Maschine beeinträchtigen und Unfälle verursachen.
Nur Betriebsstoffe verwenden, die den Anforderungen des Herstellers entsprechen.
Zu den Anforderungen an die Betriebsstoffe, siehe Kapitel Maschinenbeschreibung,
„Betriebsstoffe".
Umweltschutz und Entsorgung
Betriebsstoffe wie Dieselkraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel und Schmierstoffe (z. B.
Getriebeöl, Hydrauliköl) können die Umwelt und die Gesundheit von Personen schädigen.
Die Betriebsstoffe nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Die Betriebsstoffe in einen flüssigkeitsdichten, speziell hierfür gekennzeichneten Behälter
füllen und gemäß den behördlichen Vorschriften entsorgen.
Ausgelaufene Betriebsstoffe mit saugfähigem Material aufnehmen, in einen
flüssigkeitsdichten, speziell hierfür gekennzeichneten Behälter füllen und gemäß den
behördlichen Vorschriften entsorgen.
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