Sicherheit
3.3.2
Personalqualifikation
Wenn die Maschine unsachgemäß verwendet wird, können Personen schwer verletzt oder
getötet werden. Um Unfälle zu vermeiden, muss jede Person, die mit der Maschine arbeitet,
folgende Mindestanforderungen erfüllen:
–
Sie ist körperlich fähig, die Maschine zu kontrollieren.
–
Sie kann die Arbeiten mit der Maschine im Rahmen dieser Betriebsanleitung
sicherheitsgerecht ausführen.
–
Sie versteht die Funktionsweise der Maschine im Rahmen ihrer Arbeiten und kann die
Gefahren der Arbeit erkennen und vermeiden.
–
Sie hat die Betriebsanleitung gelesen und kann die Informationen in der Betriebsanleitung
entsprechend umsetzen.
–
Sie ist mit dem sicheren Führen von Fahrzeugen vertraut.
–
Für Straßenfahrten verfügt sie über ausreichende Kenntnisse der Regeln des
Straßenverkehrs und über die vorgeschriebene Fahrerlaubnis.
3.3.3
Kinder in Gefahr
Kinder können Gefahren nicht einschätzen und verhalten sich unberechenbar.
Dadurch sind Kinder besonders gefährdet.
•
Kinder von der Maschine fernhalten.
•
Kinder von Betriebsstoffen fernhalten.
•
Besonders vor dem Anfahren und dem Auslösen von Maschinenbewegungen sicherstellen,
dass sich keine Kinder im Gefahrenbereich aufhalten.
3.3.4
Ankuppeln
Durch das fehlerhafte Ankuppeln von Traktor und Maschine entstehen Gefahren, die schwere
Unfälle verursachen können.
•
Beim Ankuppeln alle Betriebsanleitungen beachten:
–
Die Betriebsanleitung des Traktors
–
Die Betriebsanleitung der Maschine
–
Die Betriebsanleitung der Gelenkwelle
•
Das veränderte Fahrverhalten der Kombination beachten.
3.3.5
Bauliche Änderungen an der Maschine
Nicht autorisierte bauliche Änderungen und Erweiterungen können die Funktionsfähigkeit und
Betriebssicherheit der Maschine beeinträchtigen. Dadurch können Personen schwer verletzt
oder getötet werden.
Bauliche Änderungen und Erweiterungen sind nicht zulässig.
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