Garantie
Garantiebedingungen
• 8.1 Jedes verkaufte Produkt ist als konform zu betrachten,
wenn Menge, Qualität und Typ bei der Lieferung den Anga-
ben in der schriftlichen Bestätigung entspricht. Hierzu wird
auf die Vorgaben von Art. 1.2 verwiesen.
• 8.2 Der Verkäufer garantiert:
• (a) dass die Produkte frei von Material- oder Verarbeitungs-
fehlern sind und
• (b) dass die Produkte Verkaufsqualität aufweisen (ausge-
nommen im Fall von bekannten Defekten oder Defekten,
die dem Käufer bekannt sein mussten).
• 8.3 Eventuelle verborgene Mängel der Produkte müssen vom
Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich
mitgeteilt werden, ansonsten verfallen eventuelle Ansprü-
che. Ausgeschlossen sind die Verpackung betreffende Män-
gel (auch wenn diese Mängel oder Schäden an dem darin
enthaltenen Produkt verursacht haben), die gemäß Art. 5.8
im Moment der Lieferung angezeigt werden hätten müssen.
• Die Mängelanzeige muss die genaue Angabe der mangel-
haften Produkte, eine detaillierte Beschreibung der Art des
Mangels, den das Produkt aufweist, sowie das Lieferdatum
und das Datum der Entdeckung enthalten.
• Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel sich durch
Eingriffe des Käufers ergibt wie zum Beispiel fehlerhafte Ins-
tallation des Produkts, Verwendung des Produkts in Abwei-
chung von den normalen Verwendungsbedingungen, Nicht-
beachtung der in der Bedienungs- und Installationsanleitung
enthaltenen Anweisungen, missbräuchliche Eingriffe am
Produkt. Für den gebrauchsbedingten normalen Verschleiß
des Produkts werden keine Garantieleistungen erbracht.
• Der Verkäufer haftet für Mängel, die innerhalb eines Jahres
ab Aktivierung der Garantie eintreten wie unter Punkt 8.12
vorgesehen.
• 8.4 Der Verkäufer hat das Recht, das Produkt zu untersuchen
oder von einer dazu beauftragten Person untersuchen zu las-
sen. Sollte das Vorliegen des Mangels festgestellt werden, hat
der Käufer im alleinigen Ermessen des Verkäufers Anspruch
auf Reparatur oder Ersatz.
• Es bleibt vereinbart, dass der Käufer das Produkt nach erfolg-
ter Mängelanzeige solange nicht benutzen darf, bis dieses
nicht vom Verkäufer oder einer von ihm beauftragten Person
in Augenschein genommen wird. Sollte der Verkäufer fest-
stellen, dass das Produkt nach der Anzeige verwendet wurde,
verfällt der Anspruch des Käufers auf Ersatz oder Reparatur.
Ausgabe 0121 - 70702602 REV00
Abrundmaschine - Bedienung und Wartung
• 8.5 Ersatz oder Reparatur erfolgen gemäß den nachstehen-
den Bedingungen:
• a) Der Verkäufer kann mangelhafte Produkte reparieren, in-
dem er sich an den Ort begibt, an dem sich diese Produkte
befinden, oder eine von ihm beauftragte Person entsendet;
• b) Alternativ dazu kann der Verkäufer das mangelhafte
Produkt in einem seiner Werke oder einem anderen Ort der
Wahl des Verkäufers reparieren,
• c) Alternativ dazu kann der Verkäufer beschließen, die
mangelhaften Produkte zu ersetzen;
• Sollte die Reparatur / der Ersatz nicht möglich sein, leistet der
Verkäufer dem Käufer eine festzulegende Rückzahlung, die
den Kaufpreis jedoch nicht überschreiten darf. Schadenersatz
ist ausgeschlossen.
• 8.6 Im Fall der Reparatur des Produkts an einem vom Verkäufer
gewählten Ort oder im Fall des Ersetzens des mangelhaften
Produkts erfolgt der Versand des Produkts zu Lasten des
Käufers, der dieses auf seine Kosten und seine Gefahr an den
vom Verkäufer angegebenen Ort sendet.
• 8.7 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte oder
Folgeschäden und/oder für Verdienstausfälle, die dem Käufer
durch die Defekte der Produkte entstehen können wie (aber
nicht darauf beschränkt) die Stornierung von Bestellungen
von Seiten von Kunden, Geldbußen wegen verspäteter Liefe-
rungen oder Rückerstattungen jeglicher Art.
• 8.8 Der Verkäufer entbindet den Käufer von jeglicher Haf-
tung oder Wiedergutmachung von Schäden durch defekte
Produkte, außer diese Haftung ergibt sich durch fahrlässige
Handlungen oder Unterlassungen des Käufers bzw. durch die
Nichterfüllung seiner Pflichten seitens desselben.
• 8.9 Der Verkäufer haftet nicht für Personen- und/oder Sach-
schäden, die sich durch unsachgemäße Verwendung der
Produkte und/oder jegliche nicht dem Verwendungszweck
derselben und/oder den vom Verkäufer erteilten Anweisun-
gen entsprechende Verwendung, Be- oder Verarbeitung der
Produkte ergeben sollten. Dies gilt außer im Fall von schwerer
Schuld oder Vorsatz des Verkäufers.
• Der Verkäufer haftet außerdem nicht im Fall von Personen-
oder Sachschäden oder im Fall von Funktionsstörungen oder
Ausfall oder Beeinträchtigung des Produkts durch einen An-
schluss des Produkts an eine nicht normgerechte elektrische
Anlage.
• 8.10 Der Käufer kann keinerlei Ansprüche für Personen- oder
Sachschäden an anderen als den Vertragsgegenständen
oder für Verdienstausfall geltend machen, außer aus den
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Umständen des Falles sollte hervorgehen, dass von Seiten
des Verkäufers „grobe Fahrlässigkeit" vorliegt.
• 8.11 Die „grobe Fahrlässigkeit" umfasst nicht jegliches Fehlen
einer angemessenen Sorgfalt und Umsicht, sondern bezeich-
net eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, die
entweder eine mangelnde Berücksichtigung der schwerwie-
genden Folgen beinhaltet, die ein gewissenhafter Lieferant
normalerweise als wahrscheinlich vorausgesehen hätte, oder
aber eine absichtliche Vernachlässigung jeglicher sich aus
dieser Handlung oder Unterlassung ergebenden Folgen.
• 8.12 Die Wirksamkeit der in diesem Artikel genannten Garan-
tie unterliegt der Aktivierung derselben, die innerhalb von
48 Stunden nach dem Zeitpunkt der Produktinstallation auf
der Website www.cuppone.com erfolgen muss.
Ersatzteile
• 9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich für zehn Jahre nach Liefe-
rung des Produkts, dem Käufer auf Anfrage beim Finden von
Ersatzteilen für die Instandhaltung des Produkts zur Seite zu
stehen. In jedem Fall haftet der Verkäufer in keiner Weise,
sollten diese Quellen nicht auffindbar sein.
Anwendbares Recht und Multi-Step-Klausel
• 11.1 Das italienische Rechte regelt, als Recht des Verkäufers,
die auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen
erfolgten Verkäufe.
• 11.2 Die Parteien schließen die Anwendung des Wiener
Übereinkommens aus.
• 11.3 Die Parteien bedienen sich bei den sich aus auf Grund-
lage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen erfolgten
Verkäufen ergebenden Streitfällen des vom Schlichtungs-
dienst der Mailänder Schiedskammer vorgesehenen Schlich-
tungsversuchs. Sollte der Schlichtungsversuch fehlschlagen,
werden die sich aus den erfolgten Verkäufen ergebenden
Streitfälle, auch nicht vertraglicher Art, auf Grundlage dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen in einem Schiedsver-
fahren gemäß der Regelung der Mailänder Schiedskammer
von einem/drei gemäß dieser Regelung ernannten Schieds-
richter/n beigelegt. Das Schiedsgericht urteilt gemäß dem
italienischen Gesetz. Sitz des Schiedsverfahrens ist Mailand
(Italien) Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Italienisch.