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Einschränkungen Und Ausschließungen; Eingriffe Im Garantiezeitraum; Garantie; Garantiebedingungen - Cuppone Giotto GT110 Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Garantie

Garantie
• 8.1 Jedes verkaufte Produkt gilt bei der Übergabe als der in
der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Menge,
Qualität und Typ entsprechend. Diesbezüglich wird auf Art.
1.2 verwiesen.
• 8.2 Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, das :
• (a) die Produkte frei von Material- oder Verarbeitungsfeh-
lern sind und
• (b) die Produkte eine handelsübliche Qualität aufweisen
(ausgeschlossen der Fall bekannter Mängel oder der Mäng-
el, die dem Käufer bekannt sein mussten).
• 8.3 Eventuelle versteckte Mängel der Produkte hat der Käufer
innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu
rügen, andernfalls verliert er jegliche Ansprüche. Mängel der
Verpackung – auch wenn diese Mängel oder Schäden am
verpackten Produkt verursacht haben sollten – sind hiervon
ausgenommen und sind nach Art. 5.8 im Zeitpunkt der Üb-
ergabe zu rügen.
• Die Mängelrüge hat genaue Angaben zu den mit Mängeln
behafteten Produkten, eine detaillierte Beschreibung des Man-
gels, den das Produkt aufweist sowie das Datum der Produkt-
lieferung und das der Entdeckung des Mangels zu enthalten.
• Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel
des Produktes vom Käufer zu vertreten ist, wie zum Beispiel
im Falle des fehlerhaften Einbaus des Produktes, der unsa-
chgemäßen Verwendung des Produktes, der mangelnden
Beachtung der in der Gebrauchs- und Installationsanleitung
enthaltenden Anweisungen und des unbefugten Eingriffes
in das Produkt. Die Garantie deckt den durch den Gebrauch
des Produktes verursachten, normalen Verschleiß nicht.
• Der Verkäufer haftet für die Mängel, die innerhalb eines Ja-
hres nach der in Punkt 8.12 vorgesehenen Aktivierung der
Garantie auftreten.
• 8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, das Produkt selbst oder durch
einen Beauftragten prüfen zu lassen. Werden Mängel festge-
stellt, hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers Anspruch auf
die Reparatur des Produktes oder auf Ersatz.
• Nachdem der Käufer den Mangel gerügt hat, darf er das Pro-
dukt nicht mehr verwenden, bis der Verkäufer oder dessen
Beauftragter dieses nicht in Augenschein genommen haben.
Sollte der Verkäufer feststellen, dass das Produkt nach der
Mängelrüge weiter verwendet wurde, verliert der Käufer sei-
nen Anspruch auf Ersatz oder Reparatur.
• 8.5 Der Ersatz oder die Reparatur erfolgen nach folgenden
Bedingungen:
• a) Der Verkäufer kann die mangelhaften Produkte selbst
oder durch die Übersendung eines Bevollmächtigten an
dem Ort reparieren, an dem sich die Produkte befinden.
• b) Alternativ kann der Verkäufer das mangelhafte Produkt
in seinem Werk oder an einem anderen, vom Verkäufer
gewählten Ort reparieren.
• c) Alternativ kann der Verkäufer sich für den Ersatz der man-
gelhaften Produkte entscheiden.
• Für den Fall, dass die Reparatur / der Ersatz nicht möglich
sein sollten, wird der Verkäufer dem Käufer Geld in einer zu
bestimmenden Höhe zurückerstatten, die den gezahlten
Kaufpreis jedoch nicht übersteigen wird. Schadenersatz wird
ausgeschlossen.
• 8.6. Die Kosten der Versendung des Produktes an den vom
Verkäufer für dessen Reparatur gewählten Ort oder des man-
gelhaften Produktes zum Zwecke des Ersatzes gehen zu Lasten
des Käufers, der das Produkt auf seine Kosten und sein Risiko hin
an den vom Verkäufer genannten Ort zu versenden hat.
• 8.7 Der Verkäufer haftet weder für indirekte noch für Folgen-
schäden und/oder für einen Gewinnausfall, die dem Käufer
aufgrund der Mängel des Produktes entstehen wie (zum Be-
spiel, aber nicht auf diese beschränkt) die Stornierung von
Bestellungen durch Kunden, Verzugsstrafen, Vertragsstrafen
oder Entschädigungen jeglicher Art.
• 8.8 Der Verkäufer stellt den Käufer von jeglicher Haftung für
fehlerhafte Produkte bzw. für von diesen verursachte Schäd-
en frei, es sei denn, die Produkthaftung ist Folge fahrlässiger
Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder ergibt
sich aus einer von ihm begangenen Pflichtverletzung.
• 8.9 Der Verkäufer haftet nicht für Personen- oder Sachschäd-
en, die durch eine unsachgemäße Verwendung des Produkts
bzw. durch jegliche Verwendung, Bearbeitung oder Umfun-
ktionierung des Produktes verursacht werden, die nicht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechen bzw. die vom
Verkäufer zur Verfügung gestellte Gebrauchsanweisung mis-
sachten. Hiervon ausgenommen ist die grobe Fahrlässigkeit
oder der Vorsatz des Verkäufers.
• Der Verkäufer haftet weiterhin nicht für Personen- oder Sach-
schäden oder für die Betriebsstörung und einen vollständig-
en Betriebsausfall des Produktes, die durch einen Anschluss
des Produktes an ein nicht vorschriftsgemäßes Stromnetz
verursacht werden.
• 8.10 Dem Käufer stehen keinerlei Ansprüche in Bezug auf
andere als in diesem Vertrag geregelte Personen- oder Sa-
chschäden bzw. auf die Entschädigung des entgangenen
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Gewinns zu, sei sei denn, die Umstände des Einzelfalls erge-
ben, dass der Verkäufer „grob fahrlässig" gehandelt hat.
• 8.11 „Grobe Fahrlässigkeit" umfasst dabei nicht jedes Fehlen
von angemessener Sorgfalt und Sachverstand, sondern lie-
gt bei einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers vor,
der gemäß dieser entweder deren ernsten Folgen, die ein
sorgfältiger Lieferant normalerweise als wahrscheinlich ein-
tretend erkannt hätte, unberücksichtigt lässt oder wenn der
Verkäufer sich aus der Handlung oder der Unterlassung erge-
bende Konsequenzen absichtlich nicht beachtet.
• 8.12 Damit die vorliegende Garantie greifen kann, muss sie
innerhalb von 48 Stunden nachdem das Produkt installiert
wurde auf der Website www.cuppone.com aktiviert werden.

Ersatzteile

• 9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf dessen An-
frage hin ab der Lieferung des Produktes 10 Jahre lang bei
der Feststellung der für die Wartung des Produktes notwen-
digen Ersatzteile zu unterstützen. Der Verkäufer ist in jedem
Fall nicht für das Fehlen einer Ersatzteilquelle verantwortlich.
Anwendbares recht und schiedsklausel
• 11.1 Die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbed-
ingungen getätigten Verkäufe unterliegen dem italienischen
Recht, dem Recht des Verkäufers.
• 11.2 Die Vertragsparteien schließen die Anwendung des Wie-
ner Kaufrechts aus.
• 11.3 Die Vertragsparteien werden eventuelle, sich aus Ver-
käufen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen un-
terliegen, ergebende Streitigkeiten im Hinblick auf eine gütl-
iche Einigung der Schlichtungsstelle des Schiedsgerichts der
Handelskammer Mailand unterbreiten. Kommt es zu keiner
gütlichen Einigung, werden die Streitigkeiten, welche sich
aus Verkäufen ergeben, die diesen allgemeinen Geschäfts-
bedingungen unterliegen, eingeschlossen auch nicht vertra-
gliche Streitigkeiten, nach der Schiedsordnung des Schied-
sgerichts Mailand durch einen Einzelschiedsrichter/drei
Schiedsrichter entschieden werden, die nach der Schiedsor-
dnung zu bestimmen sind. Das Schiedsgericht entscheidet
nach italienischem Recht. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist
Mailand (Italien). Sprache des Schiedsverfahrens ist Italieni-
sch.

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Giotto gt140

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