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G ew ähr l e i s t ung
10.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung wur-
den unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Vor-
schriften, dem Stand der Technik sowie unserer langjährigen
Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von MHG mit den vor-
behaltlich einer im Einzelfall getroffenen abweichenden Ver-
einbarung anwendbaren Gewährleistungsregelungen sind in
ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet unter www.mhg.de
abrufbar.
10.1.1 Gewährleistungsbedingungen
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende
Gewährleistungen
Gerätetyp
Gewährleistungszeit
Erweiterte
Gewährleistung
Bedingung
Leistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbetrieb-
nahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter Lieferung.
Exklusiv und vorrangig bieten wir unseren Fachbetrieben die
direkte Abwicklung aufgetretener Gewährleistungsfälle mit
dem Endkunden vor Ort sowie deren schnelle und unkompli-
zierte Abrechnung mit uns an.
Anstelle von Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung oder
Schadenersatz übernimmt MHG innerhalb der Gewährlei-
tungsfrist die Kosten der erfolgreichen Mangelbeseiti-
gung/Reparatur eines MHG Produktes durch den Fachbetrieb
im Rahmen einer berechtigten Gewährleistungsinanspruch-
nahme durch den Endkunden.
Voraussetzung unserer Einstandspflicht ist, dass das Produkt
direkt von uns bezogen wurde sowie, dass mindestens ein
Mitarbeiter des Fach-betriebes von uns auf die Reparatur des
betreffenden Produktes geschult worden ist und dass der
Fachbetrieb alle Ersatzteile aus unserem Ersatzteilvorschlag
stetig auf Vorrat hält.
Nach Anerkennung des Gewährleistungsfalles durch uns
übernehmen wir, nach vorheriger Abstimmung, die Kosten der
erfolgreichen Arbeitsleistung, die zur Behebung des Fehlers
an dem MHG Produkt notwendig war. Arbeitsleistung sowie
Anfahrt werden nach den jeweils geltenden pauschalen Ver-
gütungssätzen abgerechnet. Defekte Bauteile werden von uns
kostenfrei ersetzt. Zuschläge jeder Art, Bearbeitungsgebühren
oder Bearbeitungspauschalen sowie sonstige Aufwendungen
für Büroarbeiten können leider nicht ersetzt werden.
Brenner
24 Monate
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-
Jährliche Wartung
-
Einhaltung unserer Wartungs-
und Pflegehinweise
Kostenloser Ersatz defekter Teile
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das Be-
schaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder weite-
ren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder weiteren
Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kosten für er-
folglose Reparaturarbeiten und für Reparatur-versuche. Etwas
anderes gilt hier nur, wenn der Austausch der gesamten Ein-
heit oder eines sonstigen Ersatzteils, das nicht zu den Stan-
dardersatzteilen zählt, zur Behebung des Mangels zwingend
notwendig war und dieser Umstand vor Beginn der Repara-
turarbeiten nicht erkennbar war bzw. von dem Fachbetrieb
ohne eigenes Verschulden nicht erkannt wurde. In diesem Fall
übernimmt MHG auch die Kosten für den zweiten Einsatz (in-
klusive Anfahrtspauschale), wenn dies für den Austausch der
Einheit oder des Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt,
wenn zur Behebung des Mangels ein erheblich größerer Auf-
wand als vor Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war,
notwendig wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbe-
trieb nicht erkannt werden konnte.
Regelmäßig nicht übernommen werden die Kosten der Suche
nach der jeweiligen Störung bzw. nach deren Ursache.
Im Interesse einer schnelleren und zügigen Abwicklung des
Gewährleistungsfalles und der Erstattung Ihrer Kosten sind
uns zur Abrechnung regelmäßig einzureichen:
-
Die jeweilige Rechnung, ausgestellt auf MHG,
-
Arbeitsnachweis des Monteurs, der die Reparatur und
Fehlerbehebung durchgeführt hat,
-
im Falle des Austausches eines Bauteils, das defekte Bau-
teil mit Fehlerbeschreibung gemäß des Rückholantrages,
-
Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen
Wartung und Erfüllung der Gewährleistungsbedingungen
Gleichfalls ist uns unaufgefordert mitzuteilen:
-
die Seriennummer der gekauften Einheit des reparierten
MHG Produktes und
-
die Rechnungsnummer und das Datum unseres Kaufver-
trages bzw. unserer Lieferung gemäß des Rückholantrages
Mit Einreichung der ordnungsgemäßen Abrechnung und Zah-
lung durch MHG sind jegliche Gewährleistungsrechte im Hin-
blick auf den beanstandeten Mangel gegen uns erledigt.
Sollte die Ursache einer Reklamation an einem unserer Pro-
dukte innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht schnell und
eindeutig zu erkennen und zu ermitteln sein, empfehlen wir
darüber hinaus, unseren MHG Kundendienst anzufordern. In
diesem Fall kann eine Berechnung von bereits durch-
geführten Leistungen nicht akzeptiert werden.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen sind
Verschleißteile wie z. B. Zündelektroden, Dichtungen etc.
Gewährleistung
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