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Gewährleistung; Gewährleistungsbedingungen - Mhg Raketenbrenner Rz 2.7 Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung Für Heizungsfachkräfte

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RZ 2/RZ 2K - RZ 3
7
G ew ähr l e i s t ung
7.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von MHG mit den
vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen abweichenden
Vereinbarung anwendbaren Gewährleistungsregelungen
sind in ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet unter
www.mhg.de abrufbar.
7.1.1 Gewährleistungsbedingungen
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende
Gewährleistungen
Gerätetyp
Gewährleistungszeit 24 Monate
Erweiterte
Gewährleistung
Bedingung
Leistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbe-
triebnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter
Lieferung.
Exklusiv und vorrangig bieten wir unseren Fachbetrieben
die direkte Abwicklung aufgetretener Gewährleistungsfälle
mit dem Endkunden vor Ort sowie deren schnelle und un-
komplizierte Abrechnung mit uns an.
Anstelle von Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung
oder Schadenersatz übernimmt MHG innerhalb der Ge-
währleitungsfrist die Kosten der erfolgreichen Mangelbe-
seitigung/Reparatur eines MHG Produktes durch den
Fachbetrieb im Rahmen einer berechtigten Gewährleis-
tungsinanspruchnahme durch den Endkunden.
Voraussetzung unserer Einstandspflicht ist, dass das Pro-
dukt direkt von uns bezogen wurde sowie, dass mindes-
tens ein Mitarbeiter des Fach-betriebes von uns auf die
Reparatur des betreffenden Produktes geschult worden ist
und dass der Fachbetrieb alle Ersatzteile aus unserem Er-
satzteilvorschlag stetig auf Vorrat hält.
Brenner
---
- Jährliche Wartung
- Einhaltung unserer Wartungs-
und Pflegehinweise
Kostenloser Ersatz defekter Teile
Nach Anerkennung des Gewährleistungsfalles durch uns
übernehmen wir, nach vorheriger Abstimmung, die Kosten
der erfolgreichen Arbeitsleistung, die zur Behebung des
Fehlers an dem MHG Produkt notwendig war. Arbeitsleis-
tung sowie Anfahrt werden nach den jeweils geltenden
pauschalen Vergütungssätzen abgerechnet. Defekte Bau-
teile werden von uns kostenfrei ersetzt. Zuschläge jeder
Art, Bearbeitungsgebühren oder Bearbeitungspauschalen
sowie sonstige Aufwendungen für Büroarbeiten können
leider nicht ersetzt werden.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparaturver-
suche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt MHG auch die Kos-
ten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspauschale),
wenn dies für den Austausch der Einheit oder des Ersatz-
teils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behebung des
Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor Beginn
der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig wird
und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht er-
kannt werden konnte.
Regelmäßig nicht übernommen werden die Kosten der Su-
che nach der jeweiligen Störung bzw. nach deren Ursache.
Im Interesse einer schnelleren und zügigen Abwicklung
des Gewährleistungsfalles und der Erstattung Ihrer Kosten
sind uns zur Abrechnung regelmäßig einzureichen:
- Die jeweilige Rechnung, ausgestellt auf MHG,
- Arbeitsnachweis des Monteurs, der die Reparatur und
Fehlerbehebung durchgeführt hat,
- im Falle des Austausches eines Bauteils, das defekte
Bauteil mit Fehlerbeschreibung gemäß des Rückholan-
trages,
- Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen
Wartung und Erfüllung der Gewährleistungsbedingun-
gen
Gleichfalls ist uns unaufgefordert mitzuteilen:
- die Seriennummer der gekauften Einheit des reparierten
MHG Produktes und
- die Rechnungsnummer und das Datum unseres Kauf-
vertrages bzw. unserer Lieferung gemäß des Rückho-
lantrages
Gewährleistung
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