GE 1H
2.1.3 Zusätzliche Normen / Vorschriften für
Österreich
In Österreich sind bei der Installation die örtlichen Bauvor-
schriften sowie die ÖVGW-Vorschriften einzuhalten. Ferner
sind gem. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz die län-
derspezifischen Verordnungen und Gesetze über Maß-
nahmen zur Luftreinhaltung hinsichtlich Heizungsanlagen
einzuhalten.
Normen
ÖNORM
Flüssige Brennstoffe - Heizöl extra leicht -
C 1109-1990
Gasöl zu Heizzwecken - Anforderungen
ÖNORM
Heizungsanlagen - Bau- und brand-
H 5170
schutztechnische Anforderungen
Verhütung von Schäden durch Korrosion
ÖNORM
und Steinbildung in geschlossenen
H 5195-1
Warmwasser-Heizungsanlagen mit Be-
triebstemperaturen bis 100°C
Heizkessel mit Betriebstemperatur bis
ÖNORM
100°C - Begriffe, Anforderungen, Prüfun-
M 7550
gen, Kennzeichnungen
Gasanlagen sind grundsätzlich nach den ÖVGW-
Richtlinien zu erstellen, insbesondere nach den nachste-
hend aufgeführten:
Richtlinien
Technische Richtlinie für Einrichtung, Än-
ÖVGW G 1
derung, Betrieb und Instandhaltung von
Teile 1 bis 5
Niederdruck-Gasanlagen
Technische Regeln Flüssiggas (ÖVGW
ÖVGW G 2
TR-Flüssiggas)
Gasanlagen für Gewerbe und Industrie -
ÖVGW G 3
Allgemeine sicherheitstechnische Anfor-
derungen
Aufstellung von Gasgeräten über 50 kW -
Besondere Bedingungen für die Aufstel-
ÖVGW G 4
lung von Gasgeräten für Heizung und
Warmwasserbereitung mit einer Ge-
samtnennwärmebelastung > 50 kW
Sicherheitstechnische Überprüfung von
ÖVGW G 10
Gas-Innenanlagen
Rohrweitenberechnung - Dimen-
ÖVGW G 11
sionierung von Gas-Rohrleitungen mit
Betriebsdrücken <= 5 bar
ÖVGW G 31
Erdgas in Österreich
Errichtung und Betrieb von Gasver-
ÖVGW G 40
brauchseinrichtungen mit Gebläsebren-
nern
Titel
Titel
Normen und Vorschriften
2.1.4 Zusätzliche Normen / Vorschriften für
die Schweiz
HINWEIS!
Die Flüssiggasausführung ist für die Schweiz
nicht zugelassen!
Montage, Inbetriebnahme und Wartung dürfen nur durch
ein zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen. Ar-
beiten zu elektrischen Anlage-Bauteilen dürfen nur von ei-
nem konzessionierten Elektro-Installateur vorgenommen
werden.
Die gesetzlichen Normen und Vorschriften zur Öl-/Gas-
bzw. Elektroinstallation sind einzuhalten, insbesondere:
Verordnungen / Vorschriften von
LRV
Schweizerische Luftreinhalteverordnung
VKF
Verein Kantonaler Feuerversicherungen
Schweizerische Kamin und Abgasanlagen
SKAV
Vereinigung
Schweizerischer Verein des Gas und Was-
SVGW
serfaches
Schweizerischer Verband für Elektro-, Ener-
SEV
gie- und Informationstechnik
SKMV
Schweizerischen Kaminfegermeister Verband
Schweizerischer Verein von Wärme- und
SWKI
Klima-Ingenieuren
Gebäu-
Verband der Heizungs-, Lüftungs- und Klima-
deKlima
technikbranche
Schweiz
Merkblätter GebäudeKlima Schweiz (GKS)
siehe Publikationen unter
www.gebaudeklima-schweiz.ch
7/44