5.2
Unzulässige Zentrifugiervorgänge
1. Betrieb der nicht fachgerecht installierten Zentrifuge.
2. Betrieb der Zentrifuge mit abgenommener Verkleidung.
3. Betrieb der Zentrifuge durch nicht autorisiertes Personal.
4. Betrieb der Zentrifuge mit nicht ordnungsgemäß eingesetztem Rotor (siehe
3.3).
5. Betrieb der Zentrifuge mit Überladung des Rotors.
Die vom Hersteller festgesetzte Beladung des Rotors sowie die höchstzuläs-
sige Drehzahl (siehe Gravur im Rotor bzw. Becher) dürfen nicht überschritten
werden. Die Rotoren sind für Flüssigkeiten bemessen, die eine durchschnitt-
liche homogene Dichte von 1,2 g/cm
der Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Sollen Flüssigkeiten mit höhe-
rer Dichte zur Anwendung kommen, so muß die Drehzahl für diese Zentrifu-
gation reduziert werden. (s. Punkt 7.1 "Formeln - mathematischer Zusam-
menhang").
6. Betrieb der Zentrifuge mit Rotoren und Einsätzen, die bereits Korrosionsspu-
ren oder andere Beschädigungen aufweisen.
7. Betrieb der Zentrifuge mit stark korrodierenden Substanzen, die Material-
schäden verursachen und die mechanische Festigkeit von Rotor und Ein-
sätzen beeinträchtigen können.
8. Betrieb der Zentrifuge mit Rotoren und Zubehörteilen, die nicht vom Herstel-
ler zugelassen sind. Vor der Benutzung minderwertiger Handelsware wird
ausdrücklich gewarnt. Glasbruch oder platzende Gefäße können bei hohen
Drehzahlen gefährliche Unwucht erzeugen.
9. Betrieb der Zentrifuge in explosionsgefährdeten Räumen.
10. Betrieb der Zentrifuge mit zu langen Gefäßen.
11. Zentrifugation von Fremdkörpern.
12. Betrieb der Zentrifuge mit nicht vollgefüllten Kunststoffgefäßen in hochtouri-
gen Winkelrotoren.
13. Während des Betriebes darf die Zentrifuge nicht angestoßen oder bewegt
werden. Anlehnen oder Abstützen an der Zentrifuge ist unzulässig.
14. Kein potentiell gefährliches Material, z.B. Glasgefäße mit Flüssigkeiten, in der
Nähe der Zentrifuge abstellen.
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oder weniger besitzen, wenn sie mit
Bedienungsanleitung SIGMA 2-5, Seite 44 von 61
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