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NovoPress SB 203 Bedienungsanleitung Seite 64

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DEUTSCH
Garantieregelung für Presswerkzeuge ab 01.01.2003
Die Firma NOVOPRESS GmbH Pressen und Presswerkzeuge & Co.
KG, Neuss gewährt auf ihre Presswerkzeuge eine Mindestgarantiezeit
von 2 Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung
des Gerätes an den Verbraucher. Der Zeitpunkt der Auslieferung ist im
Zweifelsfall durch die Kaufunterlagen nachzuweisen.
2 Jahre Garantie für neue Presswerkzeuge
Die Garantie umfaßt die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit
auftretenden Schäden oder Mängel des Gerätes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler beruhen.
Nicht unter die Garantie fallen:
Schäden, welche durch unsachgemäße Handhabung,
mangelhafte Wartung oder falschen elektrischen Anschluß
entstehen.
Schäden, welche durch die Verwendung von Pressbacken,
Pressgeräten, Zubehör oder Ersatzteilen entstehen, welche nicht
Original von Novopress sind oder von Novopress freigegeben
wurden.
Schäden, welche dadurch entstehen, daß Fittinge oder
Gegenstände verpreßt werden, die nicht original vom Anbieter
des Pressfitting-Systems kommen, welcher das Pressgerät, die
Pressbacken und die Press-Schlingen für sein System
zugelassen hat.
Jegliche Garantieansprüche entfallen, wenn seit der Auslieferung des
Gerätes an den Verbraucher eine Zeitspanne von 2 Jahren vergangen
ist.
Die Garantieleistungen werden ohne jede Berechnung durchgeführt.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
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DEUTSCH
Garantieregelung für Presswerkzeuge ab 01.01.2003
Die Firma NOVOPRESS GmbH Pressen und Presswerkzeuge & Co.
KG, Neuss gewährt auf ihre Presswerkzeuge eine Mindestgarantiezeit
von 2 Jahren. Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung
des Gerätes an den Verbraucher. Der Zeitpunkt der Auslieferung ist im
Zweifelsfall durch die Kaufunterlagen nachzuweisen.
2 Jahre Garantie für neue Presswerkzeuge
Die Garantie umfaßt die Behebung aller innerhalb der Garantiezeit
auftretenden Schäden oder Mängel des Gerätes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler beruhen.
Nicht unter die Garantie fallen:
Schäden, welche durch unsachgemäße Handhabung,
mangelhafte Wartung oder falschen elektrischen Anschluß
entstehen.
Schäden, welche durch die Verwendung von Pressbacken,
Pressgeräten, Zubehör oder Ersatzteilen entstehen, welche nicht
Original von Novopress sind oder von Novopress freigegeben
wurden.
Schäden, welche dadurch entstehen, daß Fittinge oder
Gegenstände verpreßt werden, die nicht original vom Anbieter
des Pressfitting-Systems kommen, welcher das Pressgerät, die
Pressbacken und die Press-Schlingen für sein System
zugelassen hat.
Jegliche Garantieansprüche entfallen, wenn seit der Auslieferung des
Gerätes an den Verbraucher eine Zeitspanne von 2 Jahren vergangen
ist.
Die Garantieleistungen werden ohne jede Berechnung durchgeführt.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät
unzerlegt an Novopress oder an eine Novopress-Fachwerkstatt
gesandt wird.
Verschleißteile fallen nicht unter diese Garantiebestimmungen.
Eine Reparatur oder Austausch des Gerätes auf Garantie, führt zu
keiner Verlängerung der Garantiezeit. Die Reparatur oder der
Austausch kann nur durch neuwertige Teile erfolgen, deren Funktion
denen der alten Teile entsprechen. Jedes defekte und somit
ausgetauschte Teil ist Eigentum des Herstellers.
3 Jahre Garantie für neue Pressgeräte, Zwischenbacken,
Pressschlingen
Die Garantiezeit für Pressgeräte, Zwischenbacken, Pressschlingen
erhöht sich auf 3 Jahre, wenn sie jedes Jahr zur Wartung bei
Novopress oder einer Novopress-Fachwerkstatt waren. Die
Wartungsgebühr wird entsprechend der gültigen Tabelle
Wartungsumfang/Preise bestimmt.
5 Jahre Garantie für neue Pressbacken
Die Garantiezeit für Pressbacken, Grundbacken und Presseinsätze
erhöht sich auf 5 Jahre, wenn diese jedes Jahr zur Wartung bei
Novopress oder einer Novopress Fachwerkstatt waren.
Garantieregelung für Reparaturen und Austauschpresswerkzeuge
ab 01.01.2003
Novopress gewährt nach Ablauf der Garantiezeit im Falle einer
Reparatur bzw. eines Austausches folgende Garantien:
6 Monate Garantie auf ausgewechselte Ersatzteile
12 Monate Garantie auf ausgewechselte Baugruppen
12 Monate Garantie auf ausgetauschte Pressgeräte,
Pressbacken, Grundbacken, Zwischenbacken, Pressschlingen
und Presseinsätze
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Gerät
unzerlegt an Novopress oder an eine Novopress-Fachwerkstatt
gesandt wird.
Verschleißteile fallen nicht unter diese Garantiebestimmungen.
Eine Reparatur oder Austausch des Gerätes auf Garantie, führt zu
keiner Verlängerung der Garantiezeit. Die Reparatur oder der
Austausch kann nur durch neuwertige Teile erfolgen, deren Funktion
denen der alten Teile entsprechen. Jedes defekte und somit
ausgetauschte Teil ist Eigentum des Herstellers.
3 Jahre Garantie für neue Pressgeräte, Zwischenbacken,
Pressschlingen
Die Garantiezeit für Pressgeräte, Zwischenbacken, Pressschlingen
erhöht sich auf 3 Jahre, wenn sie jedes Jahr zur Wartung bei
Novopress oder einer Novopress-Fachwerkstatt waren. Die
Wartungsgebühr wird entsprechend der gültigen Tabelle
Wartungsumfang/Preise bestimmt.
5 Jahre Garantie für neue Pressbacken
Die Garantiezeit für Pressbacken, Grundbacken und Presseinsätze
erhöht sich auf 5 Jahre, wenn diese jedes Jahr zur Wartung bei
Novopress oder einer Novopress Fachwerkstatt waren.
Garantieregelung für Reparaturen und Austauschpresswerkzeuge
ab 01.01.2003
Novopress gewährt nach Ablauf der Garantiezeit im Falle einer
Reparatur bzw. eines Austausches folgende Garantien:
6 Monate Garantie auf ausgewechselte Ersatzteile
12 Monate Garantie auf ausgewechselte Baugruppen
12 Monate Garantie auf ausgetauschte Pressgeräte,
Pressbacken, Grundbacken, Zwischenbacken, Pressschlingen
und Presseinsätze

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