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Sicherheitsvorschriften - Etesia MSC45 Original Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2•1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
• Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei
ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer
Sachwerte entstehen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestim-
mungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beachtung
der Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Maschine ist ausschließlich zum Vertikutieren bestimmt. Eine
andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bes-
timmungsgemäß.
2•2 ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
• Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbe-
reit aufbewahren!
• Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum
Umweltschutz beachten und anweisen!
• Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahr-
stoffen oder das Zurverfügungstellen/Tragen persönlicher Schutz-
ausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
• Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und
Meldepflichten zur Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten,
z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen, eingesetztem
Personal, ergänzen.
• Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss
vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und hier besonders das
Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen haben. Dies gilt in besonde-
rem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, an der
Maschine tätig werdendes Personal.
• Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewußtes Arbeiten
des Personals unter Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
• Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder
Schmuck einschließlich Ringe tragen. Es besteht Verletzungs-
gefahr z. B. durch Hängenbleiben oder Einziehen.
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche
Schutzausrüstungen benutzen!
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten!
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an/auf der Maschine voll-
zählig in lesbarem Zustand halten!
• Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres
Betriebsverhaltens Maschine sofort stillsetzen und Störung der
zuständigen Stelle/Person melden!
• Keine Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine,
die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, ohne Genehmigung
des Lieferers vornehmen! Dies gilt auch für den Einbau und die
Einstellung von Sicherheitseinrichtungen und -ventilen sowie für
das Schweißen an tragenden Teilen.
• Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Dies ist bei Originalersatzteilen immer
gewährleistet.
• Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen
für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen einhalten!
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2• SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
• Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der
Arbeit angemessene Werkstattausrüstung unbedingt notwendig.
• Standort und Bedienung von Feuerlöschern bekanntmachen!
• Die Brandmelde-und Brandbekämpfungsmöglichkeiten beachten!
2•3 PERSONENAUSWAHL UND QUALIFIKA-
TION, GRUND-SÄTZLICHE PFLICHTEN
• Arbeiten an/mit der Maschine dürfen nur von zuverlässigem
Personal durchgeführt werden. Gesetzlich zulässiges Mindestalter
beachten! Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen,
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten,
Instandsetzen klar festlegen! Sicherstellen, dass nur dazu beauf-
tragtes Personal an der Maschine tätig wird!
• Maschinenführer-Verantwortung - auch im Hinblick auf ver-
kehrsrechtliche Vorschriften - festlegen und ihm das Ablehnen
sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ermöglichen!
• Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen
einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal nur unter
ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!
• Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur
von einer Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektro-
technischen Regeln vorgenommen werden.
• Erlauben Sie niemals Kindern oder anderen Personen, die die
Betriebsanleitung nicht kennen, die Maschine zu benutzen. Örtliche
Bestimmungen können das Mindestalter der Bedienungs- person
festlegen.
• Setzen Sie die Maschine niemals ein, während Personen, besonders
Kinder oder Tiere in der Nähe sind. Denken Sie daran, dass der
Maschinenführer oder die Bedienungsperson für Unfälle oder Risiken
mit anderen Personen oder deren Eigentum verantwortlich ist.
• Tragen Sie Ohrenschutz und Schutzbrille während des Betriebes
der Maschine. Während des Arbeitens mit der Maschine sind
immer festes Schuhwerk und lange Hosen zu tragen. Arbeiten Sie
mit der Maschine nicht barfüßig oder in leichten Sandalen.
• Überprüfen Sie das Gelände, auf dem die Maschine eingesetzt
wird, und entfernen Sie Steine, Stöcke, Drähte, Knochen und
andere Fremdkörper, die erfasst und weggeschleudert werden
können.
WARNUNG!
Benzin ist hochgradig entflammbar. Bewahren
Sie Benzin nur in den dafür vorgesehenen Behältern auf. Tanken
Sie nur im Freien und rauchen Sie nicht während des Betankens.
• Benzin ist vor dem Starten des Motors einzufüllen. Während der
Motor läuft oder bei heißer Maschine darf der Tankverschluss
nicht geöffnet oder Benzin nachgefüllt werden.
• Falls Benzin übergelaufen ist, darf kein Versuch unternommen
werden, den Motor zu starten. Stattdessen ist die Maschine von der
benzinverschmutzten Fläche zu entfernen. Jeglicher Zündversuch
ist zu vermeiden, bis sich die Benzindämpfe verflüchtigt haben.
• Aus Sicherheitsgründen sind Benzintank- und andere Tank-
verschlüsse bei Beschädigung auszutauschen.
• Beschädigte Schalldämpfer sind zu ersetzen.

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