BETRIEBSANLEITUNG
N-103
Gehörschutz benutzen
N-52; N-100; N-101
N-102; N-103; N-104
N-01; N-02; N-03; N-04; N-05
N-06; N-07; N-09*; N-48; N-49
N-50; N-117; N-167; N-168
N-29
N-49
N-05
5. GEBRAUCH DES MÄHWERKS
5.1. Ankoppeln des Mähwerks an den Schlepper
ACHTUNG!
Während des Ab- und Ankoppelns der Maschine sollte sich niemand zwischen
der Maschine und dem Schlepper befinden. Eine zufällige Bewegung des
Aggregats könnte ein Einquetschen von umstehenden Personen verursachen.
ACHTUNG!
Das Anschließen der Maschine soll auf einer geraden Fläche erfolgen.
Der Mäher soll mit dem Schlepper mittels Dreipunktturm (siehe Bild. 8) verbunden werden.
HECKTROMMELMÄHER
N-104
Fußschutz benutzen
N-14
N-15
Bild. 7. Aufklebestellen der Warnzeichen
Z 010
*gilt für: Z 010/4
17