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Skoda OCTAVIA iV Betriebsanleitung Seite 216

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214 Technische Daten und Vorschriften ›
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
Die ŠKODA Garantieverlängerung bezüglich Ihres
Fahrzeugs gilt für den vereinbarten Zeitraum oder bis
zum Erreichen des vereinbarten Limits der Laufleis-
tung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Für die Beurteilung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantieverlängerung gelten im angemessenen Um-
fang die vorstehend beschriebenen Bedingungen der
ŠKODA Garantie.
Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantieverlängerung kann ausschließlich durch Ersatz
oder Instandsetzung der mangelhaften Teile erfol-
gen, wobei der ŠKODA Servicepartner über die Art
der Fahrzeugreparatur entscheidet. Die Mangelbe-
seitigung erfolgt innerhalb einer entsprechend den
Möglichkeiten des ŠKODA Servicepartners ange-
messenen Frist.
Weitergehende Ansprüche aus der ŠKODA Garantie-
verlängerung bestehen ebenfalls nicht. Insbesondere
entsteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung, kein
Rücktrittsrecht, kein Anspruch auf Kaufpreisnach-
lass, auf Bereitstellung eines Ersatzwagens für die
Dauer der Nachbesserung und auf Schadenersatz.
Die beschriebene Lackgarantie, die Garantie gegen
Durchrostung sowie die Garantie bezüglich der
Hochvoltbatterie bleiben von der ŠKODA Garantie-
verlängerung unberührt.
Die ŠKODA Garantieverlängerung bezieht sich nicht
auf Außen- und Innenfolien.
Die Informationen über die detaillierten Bedingungen
der ŠKODA Garantieverlängerung stellt Ihnen Ihr
ŠKODA Partner bereit.
Die ŠKODA Mobilitätsgarantie und die ŠKODA
Garantieverlängerung sind nur für einige Länder er-
hältlich.

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