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Skoda OCTAVIA iV Betriebsanleitung Seite 215

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Technische Daten und Vorschriften ›
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Mangelbeseitigung im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Dies bezieht sich eben-
falls auf die Hochvoltbatterie und deren Komponen-
ten. Über die Art der Fahrzeugreparatur entscheidet
der ŠKODA Servicepartner. Die Mangelbeseitigung
erfolgt innerhalb einer entsprechend den Möglich-
keiten des ŠKODA Servicepartners angemessenen
Frist. Ersetzte Teile werden zum Eigentum des ŠKO-
DA Servicepartners.
Bei Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie bezüglich
Schäden an der Hochvoltbatterie, wird die Kapazität
der Hochvoltbatterie nach der Mangelbeseitigung
mindestens 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität be-
tragen, und das bei Berücksichtigung aller relevanten
Faktoren, einschließlich des Alters, Zustands und der
Laufleistung des Fahrzeugs.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden sind:
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei ei-
nem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht
beseitigt wurde.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe u. Ä.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung, Feuer u. Ä.).
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-
derung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht
genehmigt wurden (z. B. Tuning).
Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung
(z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben
oder Überladung), unsachgemäße Pflege oder un-
sachgemäße Wartung.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedie-
nungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelie-
ferten Anleitungen, unter anderem die Nichtbeach-
tung von Vorschriften bezüglich der Vorgehens-
weise beim Laden der Hochvoltbatterie.
Nutzung des Fahrzeugs als stationäre Quelle der
elektrischen Energie oder Entnahme und anschlie-
ßende Nutzung der Hochvoltbatterie außerhalb
des Fahrzeugs.
Aussetzen der Hochvoltbatterie dem Wasser oder
sonstigen Flüssigkeiten.
Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der
Kunde.
Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die
gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter
Erfüllung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs
und mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgeset-
zen nicht beschränkt.
ŠKODA Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie steht für ein Gefühl der Ge-
wissheit für Reisen in Ihrem Fahrzeug.
Sollte Ihr Fahrzeug einmal unterwegs infolge eines
unerwarteten Defekts liegen bleiben, können für Sie
im Rahmen der Mobilitätsgarantie Leistungen für die
Sicherung Ihrer weiteren Mobilität erbracht werden,
zu denen folgende Leistungen gehören: technische
Hilfe am Telefon, Pannenhilfe am Pannenort, Inbe-
triebnahme vor Ort, ggf. das Abschleppen zum ŠKO-
DA Servicepartner.
Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht am selben
Tag erfolgen, dann kann der ŠKODA Servicepartner
bei Bedarf noch weitere nachträgliche Leistungen
vermitteln, wie eine Ersatzbeförderung (Bus, Zug u.
Ä.), die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs u. Ä.
Bestimmte Ansprüche auf eine kostenlose Erbrin-
gung von Dienstleistungen der ŠKODA Mobilitätsga-
rantie bestehen nur dann, wenn Ihr Fahrzeug im ur-
sächlichen Zusammenhang mit einem Defekt liegen
geblieben ist, der aufgrund der Erfüllung aus der
ŠKODA Garantie behoben werden soll.
Hinsichtlich der Bedingungen zur Bereitstellung der
Mobilitätsgarantie für Ihr Fahrzeug informieren Sie
sich bei Ihrem ŠKODA Partner. Dieser teilt Ihnen
ebenfalls die detaillierten Geschäftsbedingungen der
Mobilitätsgarantie in Bezug auf Ihr Fahrzeug mit. Für
den Fall, dass sich auf Ihr Fahrzeug keine Mobilitäts-
garantie bezieht, informiert er Sie hinsichtlich der
Möglichkeiten eines nachträglichen Abschlusses.
Optionale ŠKODA Garantieverlängerung
Falls Sie beim Kauf Ihres Neuwagens auch eine ŠKO-
DA Garantieverlängerung erworben haben, stellt Ih-
nen die Gesellschaft ŠKODA AUTO im Laufe der Ga-
rantiedauer eine kostenlose Reparatur von Fahrzeug-
schäden bereit, die infolge eines Mangels am Fahr-
zeug entstanden sind.
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