SICHERHEIT
Schutzausrüstung
Zum Fahren eines ATVs sollte immer geeignete Kleidung
getragen werden. Die schützende Kleidung soll bequem
sein und der Verletzungsgefahr entgegenwirken.
Helm: Das Tragen eines Helms schützt vor schweren
E
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Kopfverletzungen. Beim Fahren eines POLARIS-
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Fahrzeugs immer einen Helm tragen, der die geltenden
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Sicherheitsvorschriften erfüllt oder übertrifft.
Zugelassene Helme in Europa, Asien
Helm
und Ozeanien sind mit dem Zeichen
Augenschutz
ECE 22.05 versehen. Das ECE-
Zeichen besteht aus einem Kreis mit
dem Buchstaben E in der Mitte.
Daneben ist die Kennnummer des
Lange
Landes aufgedruckt, das die Zulassung
Ärmel
erteilt hat. Außerdem befinden sich
auf dem Aufkleber die Zulassungs-
nummer und die Seriennummer.
Handschuhe
Augenschutz: Eine gewöhnliche Brille
oder Sonnenbrille bietet keinen ausrei-
Lange
chenden Augenschutz. Beim Fahren
Hosen
eines POLARIS-Fahrzeugs ist grund-
sätzlich eine bruchsichere Schutzbrille
Mindestens knö-
chelhohe Stiefel
oder ein Helm mit bruchsicherem
Visier zu tragen. POLARIS empfiehlt
eine zugelassene persönliche Schutz-
ausrüstung (PSA), die ein Prüfzeichen
wie z. B. VESC 8, V-8, Z87.1 oder CE trägt. Sicherstellen, dass der
Augenschutz stets sauber gehalten wird.
Handschuhe: Off-Road-Handschuhe mit verstärkten Knöchelpartien
sind im Hinblick auf Bequemlichkeit und Schutz am besten geeignet.
Stiefel: Das beste Schuhwerk sind robuste, hohe Stiefel mit flachen
Absätzen.
Bekleidung: Zum Schutz von Armen und Beinen sollten stets langär-
melige Oberbekleidung und lange Hosen getragen werden.
Fahrerhosen mit Kniebesatz und ein Pullover mit Schulterpolstern
bieten den besten Schutz.
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