2
ZU IHRER SICHERHEIT
2
Zu Ihrer Sicherheit
2.1
Grundlegender Sicherheitshinweis
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.3
Anforderungen an die Qualifikation des Personals
6
B E T R I E B S A N L E I T U N G | Safe AGV Easy
Die Informationen und Hilfsmittel erfüllen ohne weitere Anpassung noch nicht die
Sicherheitsanforderungen Ihrer Applikation! Das enthaltene Projektierungsbeispiel
dient als Grundlage, damit Sie Ihre spezifische Projektierung und Programmierung
selbst durchführen können. Die Informationen und Hilfsmittel stellen daher nur ein
Beispiel dar, wie eine Sicherheitsfunktion erfüllt werden kann.
Für Ihre spezifische Projektierung und Programmierung ist qualifiziertes Personal erfor‐
derlich, denn mindestens folgende Anforderungen müssen eigenverantwortlich erfüllt
werden:
Risikobeurteilung durchführen.
b
Anwendbare Normen berücksichtigen.
b
Sicherheitsfunktionen verifizieren und validieren.
b
Das Sicherheitssystem dient zur Realisierung einer Teilsicherheitsfunktion für fahrer‐
lose Transportfahrzeuge und Transport-Carts (AGVs und AGCs). Es sichert mittels mobi‐
ler Gefahrbereichsabsicherung den Gefahrbereich, der durch die Bewegung eines fahr‐
erlosen Transportfahrzeugs entsteht.
Das Sicherheitssystem ist eine beispielhafte Anwendung und muss eigenständig imple‐
mentiert und validiert werden.
Das Sicherheitssystem darf zu jeder Zeit nur innerhalb der Grenzen der vorgeschriebe‐
nen und angegebenen technischen Daten und Betriebsbedingungen verwendet werden.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, einer unsachgemäßen Verän‐
derung oder Manipulation des Sicherheitssystems erlischt jegliche Gewährleistung der
SICK AG; außerdem ist jegliche Verantwortung und Haftung der SICK AG für hierdurch
verursachte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Die Schutzeinrichtung darf nur von dazu befähigten Personen projektiert, montiert,
angeschlossen, in Betrieb genommen und instandgehalten werden.
Projektierung
Für die Projektierung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und Erfahrung
bei der Auswahl und Anwendung von Schutzeinrichtungen an Maschinen hat und mit
den einschlägigen technischen Regelwerken und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
vertraut ist.
Mechanische Montage, elektrische Installation und Inbetriebnahme
Für die Aufgabe gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen und Erfahrung auf
dem jeweiligen Gebiet besitzt und mit der Anwendung der Schutzeinrichtung an der
Maschine so weit vertraut ist, dass sie deren arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
Bedienung und Wartung
Für die Bedienung und Wartung gilt eine Person als befähigt, wenn sie Fachwissen
und Erfahrung auf dem jeweiligen Gebiet besitzt und mit der Anwendung der Schutzein‐
richtung an der Maschine vertraut ist und vom Maschinenbetreiber in der Bedienung
unterwiesen worden ist.
8026186/1AJF/2021-01-20 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten