44
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ACHTUNG
Niemals die Beladungsgrenze
des hinteren Gepäckträgers von
10 kg überschreiten. Sie ist für
leichte Gegenstände ausgelegt
und eine Überladung kann auf-
grund Änderung der Gewichts-
verteilung und von der Aerody-
namik abhängigen Kräften einen
Einfluß auf das Handling haben.
Bei Beförderung einer Last von
mehr als 5 kg darf eine Fahrzeug-
geschwindigkeit von 130 km/h
(80 mph) nicht überschritten
werden.
Überladung und Un-
terlassen einer Anpassung der
Geschwindigkeit
ches Gepäck kann zum Verlust
der Kontrolle über das Fahr-
zeug führen und einen Unfall
nach sich ziehen.
muß die Geschwindigkeit an di-
verse Straßenverhältnisse und
Wetterbedingungen
werden.
an
zusätzli-
Außerdem
angepasst