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Samson 3349 Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 7

Aseptisches eckventil mit usp-vi-membran
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienungspersonal diese Einbau-
und Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das
Bedienungspersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der
Betreiber sicherstellen, dass das Bedienungspersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Der Betreiber ist außerdem dafür verantwortlich, dass die in den technischen Daten definier-
ten Grenzwerte für das Produkt nicht über- oder unterschritten werden. Das gilt auch für An-
und Abfahrprozesse. An- und Abfahrprozesse sind Teil der Betreiberprozesse und als solche
nicht Bestandteil der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitungen. SAMSON kann zu
diesen Prozessen keine Aussagen treffen, da die operativen Details (z. B. Differenzdrücke
und Temperaturen) individuell unterschiedlich und nur dem Betreiber bekannt sind.
Sorgfaltspflicht des Bedienungspersonals
Das Bedienungspersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und
mit den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefah-
renhinweise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienungsper-
sonal mit den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
sein und diese einhalten.
Mitgeltende Normen und Richtlinien
Die Stellventile erfüllen die Anforderungen der Verordnung EG 1935/2004 über Materialien
und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Stellventile erfüllen die Anforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU und der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei Ventilen, die mit
der CE-Kennzeichnung versehen sind, gibt die Konformitätserklärung Auskunft über das an-
gewandte Konformitätsbewertungsverfahren. Die entsprechende Konformitätserklärung steht
im Anhang dieser EB zur Verfügung (vgl. Kap. 14.2).
Die nichtelektrischen Stellventilausführungen haben nach der Zündgefahrenbewertung, ent-
sprechend der EN 13463-1:2009 Absatz 5.2, auch bei selten auftretenden Betriebsstörun-
gen keine eigene potentielle Zündquelle und fallen somit nicht unter die Richtlinie
2014/34/EU.
Î Für den Anschluss an den Potentialausgleich Absatz 6.4 der EN 60079-14, VDE 0165-1
beachten.
EB 8048-2/-3
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