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Sichtkontrolle Der Verbindungsteile; Vermessung Der Leinenlängen; Kontrolle Der Leinenfestigkeit - MAC PARA Eden7 Betriebshandbuch

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Sichtkontrolle der Verbindungsteile

Alle Leinenschlösser und evt. vorhandenen Trimmer und Speedsysteme sind auf
Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit hin zu überprüfen.
Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und starke Abnutzungen
untersucht und anschließend unter einer Last von 5 daN vermessen. Die ermittelten
Werte sind den Vorgaben des Typenkennblattes gegenüberzustellen und im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
Max +/- 5mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig.
Vermessung der Leinenlängen:
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung
erfolgt vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich
Fangleinenloop. Die Vermessung der Bremsleinen erfolgt vom Knoten des
Bremsgriffes bis zur Ende der Galerieleine. Die Leinennummerierung beginnt jeweils
in der Flügelmitte. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Nachprüfprotokoll
dokumentiert und mit den Sollleinenlängen des entsprechenden Typenkennblattes
verglichen. Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche
Bedingungen vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Toleranzen ist im
Nachprüfprotokoll zu dokumentieren.
Messwerte
(Toleranzwerte)
Typenkennblatt abweichen. Mit diesen Toleranzen ist keine nennenswerte
Trimmverschiebung zu erwarten. Die Toleranzen für die Bremsleinen betragen +/- 25
mm..
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen vorgenommen werden muss (die
Vorgehensweise muss beim Hersteller erfragt werden):
wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze erreichen, wobei die
o
Toleranzgrenze lediglich entweder in + oder – Richtung abweichen darf
(gerechnet werden alle Werte von 10-15mm).
Oder wenn 25% der Leinen die Toleranzgrenzen in beide Richtungen
o
abweichen (Beispiel: A/BLeinen sind um 10-15 mm länger, während
gleichzeitig die C/D Leinenum 10-15 mm kürzer sind, als im Typenkennblatt
vermerkt (Trimmverschiebung nach hinten durch Alterung).

Kontrolle der Leinenfestigkeit

Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zum in der LTF geforderten Nachweis
für die Musterprüfung zu dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine
Stammleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast ermittelt.
Die ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1,
D1 in Flugrichtung links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht
die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte Leine geprüft wird.
dürfen
maximal
29
+/-10
mm
gegenüber
dem

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