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1.4.3
EG-Richtlinie Niederspannung
(73/23/EWG)
geändert durch:
Allgemeines
- Die Niederspannungsrichtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel zur
- Schutzziel der Niederspannungsrichtlinie ist, daß nur solche elektrischen
Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50V und 1000V
Wechselspannung und zwischen 75 und 1500V Gleichspannung und bei
üblichen Umgebungsbedingungen. Ausgenommen sind z.B. die
Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln in explosiver Atmosphäre und
elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen.
Betriebsmittel in den Verkehr gebracht werden, die die Sicherheit von
Menschen und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht
gefährden.
Vorwort und Allgemeines
CE-Kennzeichnungsrichtlinie (93/68/EWG)
1-5
8200SHB0898