DEUTSCHE DEWATEC
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CE-Kennzeichnung nach EN 12566-3
durch das Inkrafttreten der EN 12566-3 ab Juli 2010 haben sich einige Änderungen bei der Kennzeichnung von
Kleinkläranlagen ergeben:
Die EN 12566-3 bezieht sich auf im Werk vorgefertigte bzw. vor Ort montierte Kleinkläranlagen. Bei der
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Komplettanlage handelt es sich um eine im Werk vorgefertigte Kleinkläranlage, die
bereits die Prüfung nach EN 12566-3 absolviert hat.
Bei der Montage eines Nachrüstsatzes handelt es sich um eine vor Ort montierte Kleinkläranlage. Die CE-
Kennzeichnung muss von demjenigen erbracht werden, der durch Zusammenfügen von Nachrüstsatz und
Behälter vor Ort eine Kleinkläranlage erstellt.
Wie erkläre ich die CE-Konformität nach EN 12566-3 für Nachrüstsätze?
Stellen Sie sicher, dass der Behälter eine CE-Kennzeichnung nach EN 12566-3 hat.
Stellen Sie sicher, dass der Nachrüstsatz eine Einbauerklärung nach MaschRL 2006-42-EG hat.
Montieren Sie den Nachrüstsatz gem. Einbauanleitung (Kap.8.2)
Erklären
Sie
die
Begleitdokument (Kap. 1.8) sowie den Aufkleber um Ihren Firmennamen ergänzen.
Die im Begleitdokument aufgeführten Werte zur Reinigungsleistung wurden durch eine Prüfung bei einer
benannten Stelle ermittelt und beziehen sich stets auf die geprüfte Anlage. Den Namen der Prüfstelle sowie die
Nummer des Prüfberichtes finden Sie in der Einbauerklärung.
Wir setzen voraus, dass der Einbau des Nachrüstsatzes in einen Behälter erfolgt, der die Prüfung nach EN
12566-3 absolviert hat und den Vorgaben der beigefügten abwassertechnischen Berechnung entspricht.
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- Komplettanlagen & Nachrüstsätze
Betriebsanleitung Stand: September 2016
Seite 6
CE-Konformität
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