Sicherheit
UG-6,5
V1
4.10.1
Hebezeuge und Stapler
●
Das eingesetzte Hebezeug inkl. Tragmittel muss
sich in betriebssicherem Zustand befinden.
●
Die maximal erlaubte Traglast des
Hebezeugs darf unter keinen Umständen
überschritten werden!
4.11 Überlastsicherung
Da in den verschiedenen Gabelstaplern unterschiedliche Hydraulikdrücke herrschen, ist das Gerät durch ein
Druckbegrenzungsventil im Ventilblock vor Überlastung gesichert.
Dieses Ventil ist vom Hersteller eingestellt und verplombt.
Die Plombe darf ohne Rücksprache mit dem Hersteller nicht gelöst werden!
Verbot
4.11.1
Nicht bestimmungsgemäße Transporte
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt!
Abb. 1
4.11.2
Eigenmächtige Umbauten
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Verbot
●
Der Bediener des Hebezeuges muss die
gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
●
Nur beauftragte und zertifizierte Personen
dürfen das Hebezeug / den Stapler bedienen.
●
Transport von Menschen und Tieren.
●
Transport von Baustoffpaketen, Gegenständen und
Materialien, die nicht in dieser Anleitung beschrieben
sind.
●
Das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an
das Gerät.
●
Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da
dabei Abgleitgefahr besteht.
●
Transport von konischen Greifgütern, da dabei
Abgleitgefahr besteht. (
●
(Steinlagen, die „Füße", Bäuche" oder blinde
Abstandshalter" haben.)
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)
Abb. 1